Page 5 - Sportjournal 05-2021
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LSB-Arena
heißt es in der entsprechenden Pressemittei- Für Genesene und Geimpfte ist in den Land-
lung des Landes. Ebenfalls neu seit 12. Mai: kreisen mit einer Inzidenz über 100, in denen
Umkleiden und Sanitärräume auf Sportanla- automatisch die Bundesnotbremse greift, das
gen dürfen eingeschränkt betreten werden. Verbot, dass „kontaktloser Individualsport nur
Während alle Sportler die Toiletten nutzen allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eige-
dürfen, können sich Kinder bis 14 Jahren in nen Haushalts möglich ist“ ausgesetzt.
den Umkleiden umziehen. Diese dürfen be-
reits seit Anfang März bei stabilen Inzidenzen Auch mit Blick auf den Nachweis eines negati-
unter 100 auf Outdoor-Sportanlagen mit Kon- ven Tests wurde nachgebessert. Ab sofort gilt:
takt in Gruppen bis zu 20 Kindern trainieren.
• Der Test darf maximal 24 Stunden zurück-
Wirklich Bewegung kommt ab dem 21. Mai liegen.
ins Sportland. Dann ist sowohl der kontakt- • Der Testnachweis muss in deutscher, engli-
freie Individualsport ohne Personen-Be- scher, französischer, italienischer oder spa-
grenzung als auch der Kontaktsport mit bis nischer Sprache in verkörperter oder digi-
zu zehn Personen – jeweils unter freiem taler Form vorgelegt werden.
Stufenweise aktualisierten Ein- Himmel – erlaubt. Bedingungen: Beim kon- • Die zugrundeliegende Testung muss durch
uf der Grundlage der
dämmungsverord- taktfreien Individualsport muss das Ab- eine sogenannte In-vitro-Diagnostika er-
folgt sein: zum Beispiel ein PoC-Antigen-
standsgebot eingehalten und jeder Aktive
Lockerung Anung Brandenburgs, symptomfrei sein. Beim Kontaktsport gilt: Schnelltest durch geschultes Personal
die vom Kabinett am
11. Mai beschlossen wurde, tre- keine Symptome und ein aktueller negati- (zum Beispiel kostenfreier Bürgertest in ei-
ver Test.
ner Teststelle) oder vor Ort unter Aufsicht
im Sport ten weitere kleinere Lockerun- ein Antigen-Selbsttest (sog. Laientest).
gen für den Sport in Kraft. Grö-
ßere Schritte sollen bald folgen. Ab dem 1. Juni öffnen sich endlich auch die
Türen der Indoor-Sportanlagen, in denen Aktuelle Eindämmungsverordnung (gilt bei
Voraussetzung: eine stabile
Sinkende Inzidenzen und Inzidenz unter 100 in den je- dann wieder kontaktfreier Individual-Sport einer Inzidenz unter 100)
möglich ist. Voraussetzungen laut Kabinetts- Bundesnotbremse (gilt bei einer Inzidenz
steigende Impfzahlen weiligen Landkreisen. beschluss: „Betreiber müssen den Zutritt und über 100)
machen es möglich: Das So dürfen seit dem 12. Mai die Aufenthalt aller Sportler/innen steuern und
beschränken, Sportausübende haben nur mit
Sportland kommt wieder in Rettungsschwimmerinnen einem gebuchten Termin Zutritt und sie
und -schwimmer des Landes
Bewegung - wenn auch wieder die Sportanlagen nut- müssen negativ auf eine Infektion mit dem
SARS-CoV-2-Virus getestet sein (dies gilt nicht
anfangs nur leicht und zen, um für die neue Badesai- für Kinder unter 6 Jahren). Die Personendaten
son gerüstet zu sein. Sie „müs-
stufenweise. sen regelmäßig trainieren kön- aller Sportausübenden müssen in einem Kon- Wichtige Erläuterungen
taktnachweis zum Zwecke der Kontaktnach-
nen, damit sie in Notfällen sicher Weitere wichtige Hinweise hat das
verfolgung erfasst werden, und die Einhaltung
Leben retten können. Aus die- Ministerium für Bildung, Jugend
des Abstandsgebots muss eingehalten wer-
sem Grund gibt es […] für die und Sport zusammengestellt.
den. Außerdem muss regelmäßig gelüftet
Aus-, Fort- und Weiterbildung
werden. Und es muss sichergestellt werden,
von Rettungsschwimmer/innen
dass Umkleiden [...] und Sanitäranlagen, mit Mehr erfahren
durch anerkannte Hilfsorganisa-
Ausnahme von Toiletten, nicht von Sportaus-
tionen eine Ausnahme vom Nut-
übenden über 14 Jahren genutzt werden.“
zungsverbot für Sportanlagen“,
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