Page 8 - Sportjournal 02-2021
P. 8

Brandenburgisches
    SPORTJOURNAL                                                                                                02



                                                                                                                21





    Goldener Plan Brandenburg: Neue Richtlinie gilt für alle


    Der Goldene Plan Brandenburg wird auch in den der  Goldene  Plan  ab  sofort  nicht  mehr  nur  für
    Jahren  2021  bis  2024  glänzen  –  und  seinen Vereine  abseits  der  Städte,  sondern  für  alle.

    Glanz auf zahlreiche märkische Sportstätten ver- Entsprechend ist das Kommunale Infrastruktur-
    breiten. Schließlich ist er genau dafür gedacht: programm (KIP), das in den vergangenen Jah-

    die Sportinfrastruktur des Landes zu modernisie- ren  Förderungen  für  den  Sportstättenbau
    ren  und  an  die  aktuellen  Bedürfnisse  der  mär- unterstützte, im vergangenen Jahr ausgelaufen.
    kischen Aktiven anzupassen. Für die Umsetzung

    des Sportstättenförderprogramms, für das in den Doch das ist nicht die einzige Neuerung: Auch
    kommenden Jahren 25 Millionen Euro bereitge- das Prinzip der Vorkasse gehört der Vergangen-

    stellt werden, hat das Ministeriums für Bildung, heit an. Das heißt, Vereine können Vorauszah-
    Jugend und Sport nun die notwendige Richtlinie lungen                     beantragen.            Ziel        der
    veröffentlicht.                                           Zuwendungsgewährung  ist  die  Stärkung  der

                                                              Sportinfrastruktur  durch  Bauinvestitionen.  Ein
    Das Land gewährt darin auf der Grundlage des Anspruch des Antragstellenden auf Gewährung

    so genannten „Zukunftsinvestitionsfonds-Errich- der  Zuwendung  besteht  nicht.  Vielmehr  ent-
    tungsgesetzes“  Zuwendungen  (nicht  rückzahl- scheidet  die  Bewilligungsbehörde  im  Rahmen

    bare     Leistung)     für    Baumaßnahmen          an der verfügbaren Haushaltsmittel.
    vereinseigenen bzw. gepachteten Sportanlagen
    und  Vereinsräumen  sowie  kommunalen  Sport- Interessierte Sportvereine melden ihren Förder-

    stätten  –  und  zwar  un-             geachtet  des- bedarf mittels eines Vorantrages bei ihrem Kreis-
    sen, ob der Verein                    in  einer  länd- bzw.  Stadtsportbund  an.  Sie  finden  detaillierte

    lichen oder ur-                      banen  Region Angaben in der Richtlinie und den Verfahrensre-
    beheimatet                                   ist. Denn gelungen  des  LSB,  der  die  Sportvereine  zum

    anders  als                                  zuvor gilt Förderverfahren gern berät.





















                                                                                                                    8
   3   4   5   6   7   8   9   10   11   12   13