Sportförderung - Förderrichtlinien 2011 - 2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

bevor Sie zum Jahresende wieder einmal die neuen Förderrichtlinien in der Hand halten, hat es auch diesmal viele Überlegungen, Beratungen und Diskussionen gegeben. Wie auch in den Jahren zuvor hat sich eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe „Förderrichtlinien“ zusammengefunden und Erfahrungen aus der praktischen Arbeit ausgewertet, Anregungen aus den Mitgliedsorganisationen zusammengetragen und nach möglichen Verbesserungen gesucht.
Nach 20 Jahren Landessportbund und ebenso langer Arbeit mit Förderrichtlinien ist im Großen und Ganzen Kontinuität eingekehrt. Über die grundlegenden Förderpositionen besteht Konsens, die Abläufe und Modalitäten sind zu einem großen Teil durch gesetzliche und haushaltsrechtliche Vorgaben bestimmt.
Dennoch gibt es die eine oder andere Neuerung, und eine davon wird sich für viele Vereine auswirken. Es geht um die Förderrichtlinie 1 Vereinsförderung. Hier wurde der Schlüssel neugefasst, nach dem sich die volle bzw. 50-prozentige Förderung bemisst. Kriterium für diese Staffelung bleibt das Vorhandensein von lizenzierten Übungsleitern, Jugendleitern und Vereinsmanagern. Allerdings wirkt sich Lizenzerwerb jetzt unmittelbarer zu Gunsten des Vereins aus; ein „fehlender“ Übungsleiter schlägt nicht mehr so hart zu Buche wie bisher: Jeder Lizenzinhaber bewirkt nunmehr für jeweils 50 Mitglieder die volle Förderung. Erreicht ein Verein für seinen kompletten Mitgliederbestand den Schlüssel 1:50, so erhält er für die gesamte Mitgliederzahl die volle Förderung. Hat er zwar ausgebildete Übungsleiter, aber nicht ausreichend im Verhältnis zur Mitgliederzahl, so erhält er künftig anteilig die volle Förderung für die Zahl von Mitgliedern, für die er „ausreichend“ Übungsleiter nachweist, und nur für den Rest halbiert sich die Förderung. Jede Lizenzausbildung erhöht so unmittelbar die Fördersumme für den Verein, auch dann, wenn die volle Anzahl von Lizenzen noch nicht erreicht wird.
Wir denken, dass diese Neuregelung von vielen Vereinen begrüßt wird. Sie soll zum weiteren Lizenzerwerb ermuntern und gleichzeitig der Meldeehrlichkeit der Vereine dienen.
Bitte beachten Sie bei der Förderrichtlinie 1 auch den Abrechnungstermin 31. Oktober. Natürlich müssen Sie nicht so lange warten; am besten, Sie rechnen gleich ab, wenn Sie den Vertrag erhalten und Sportgeräte in entsprechender Höhe gekauft oder Übungsleitergelder ausgezahlt haben.
Auffallen wird all den Vereinen, die sich mit Sportstättenbau auseinandersetzen, das Fehlen der bisherigen Passagen zum Goldenen Plan Ost und zum Goldenen Plan Brandenburg. Der Goldene Plan Ost ist 2009 ausgelaufen und wurde von der Bundesregierung nicht verlängert. Beim Goldenen Plan Brandenburg sind die eingestellten Mittel komplett „ausgebucht“. Außerdem wurde das Antragverfahren verändert und läuft nur noch über die Kommunen.
Kleinere Veränderungen gibt es in den Förderrichtlinien Projekte; hier geht es fast ausschließlich um geringfügige Änderungen bei den Gruppengrößen.
Ansonsten gilt wie schon bisher, dass die Beantragung, Ausreichung und Abrechnung von Fördermitteln den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung unterliegt. Das erfordert bestimmte Verfahrensweisen und Formalien, an die sich alle halten müssen. Wir bitten Sie deshalb, unbedingt die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die Allgemeinen Nebenbestimmungen und bei Baumaßnahmen die Baufachlichen Nebenbestimmungen zu beachten, denn sie bilden das Fundament für den Umgang mit sämtlichen Fördergeldern.

Hans-Dietrich Fiebig
Präsident
Landessportbund Brandenburg e.V.

Zu den Förderrichtlinien 2011 bis 2012

 

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