Sportförderung - Förderrichtlinien 2011 - 2012

Förderrichtlinien des Landessportbundes Brandenburg e.V.

Die Links zu den einzelnen Förderrichtlinien finden Sie weiter unten im
Teil II der Förderrichtlinien.

Teil I

Allgemeine Bestimmungen
(gültig für alle Projekte)

Fördergrundsatz

Das Land Brandenburg gewährt dem Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) auf der Grundlage des Gesetzes zur Sportförderung im Land Brandenburg Zuwendungen zur Förderung des Sports.

Die Weiterleitung der Fördermittel durch den LSB erfolgt im Rahmen der mit dem für Sport zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg abgestimmten Förderrichtlinien des Landessportbundes Brandenburg e. V. mittels privatrechtlichen Vertrages.

Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch der Antragsteller auf Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.
Gewährte Fördermittel führen nicht zu einem Rechtsanspruch auf zukünftige Fördermittel.

Durchführungsbestimmungen der Bezuschussung

Der LSB gibt die Fördermittel an seine Mitgliedsvereine e.V. weiter, die gemäß der Förderprojekte zweckentsprechend verwendet werden müssen. Auf die Einhaltung der §§ 23 und 44 LHO sowie insbesondere der Verwaltungsvorschriften (VV) einschließlich der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderung (AN-Best-P) sowie der baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau) zum § 44 LHO wird ausdrücklich hingewiesen. Dabei ist u. a. die festgelegte zeitnahe Verwendung (innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt) zu beachten.

Die Bearbeitung von Anträgen ist grundsätzlich nur möglich, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Als angemessener Eigenbeitrag der Sportvereine wird ein durchschnittlicher monatlicher Vereinsmitgliedsbeitrag in Höhe von mindestens 5,00 € angestrebt.

Vereine, die bis zum 02.01. neu in den LSB aufgenommen werden, können für das gesamte Jahr und Vereine, die bis zum 02.07. neu aufgenommen werden, für das 2. Halbjahr Fördermittel erhalten.

Wird der Freistellungsantrag vom Finanzamt widerrufen oder der Verein verliert die Gemeinnützigkeit, so sind die gewährten Fördermittel in voller Höhe zurückzuführen.

Abweichungen/Einschränkungen sind im Teil II in den einzelnen Förderrichtlinien angegeben.

Verfahrensregelungen

Regelungen zum Verfahren (Antragstellung, Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweisführung) sind der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.
Der Antragsteller ist verpflichtet, für Fördermittel aus den Richtlinien, dem LSB, dem für Sport zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg sowie dem Landesrechnungshof (einschließlich eines von ihnen Beauftragten) ein uneingeschränktes Prüfrecht einzuräumen.

Inkrafttreten/Gültigkeitsdauer

Diese Richtlinien sind durch das Präsidium des LSB beschlossen und mit dem für Sport zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg abgestimmt.

Sie treten zum 01.01.2011 in Kraft und sind bis einschließlich 31.12.2012 gültig.


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Teil II

Förderrichtlinien

1.

Förderrichtlinie Vereinsförderung

2.

Trainer(in)

2.1

Förderrichtlinie Trainer(in) im Kinder- und Jugendsport

2.2

Förderrichtlinie Mischfinanzierte Trainer(in) im Kinder- und Jugendsport

2.3

Förderrichtlinie Honorartrainereinheiten im Kinder- und Jugendsport

2.4Förderrichtlinie Leistungsorientierter Kinder- und Jugendsport

3.

Förderrichtlinie Wettkampfkosten

4.

Förderrichtlinie Aus-, Fort- und Weiterbildung

5.

Sportstätten

5.1

Förderrichtlinie Sportstättenbau

6.

Förderrichtlinie Satzungsgemäße Zwecke der Landesfachverbände

 

Weitere Sportförderung

7.

Förderkomplex Projekte

7.1

Projekt Sportverein/Landesfachverband und Schule sowie Schulsportarbeitsgemeinschaften

7.2

Projekt Sport- und Spielfeste

7.3

Projekt Großsportvereine

7.4

Projekt Sportverein und Kita

7.5

Projekt Mädchen und Frauen im Sport

7.6

Projekt Seniorensport


Anlagen als

* Landeshaushaltsordnung (LHO) des Landes Brandenburg §§ 23 und 44
* Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
* Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau)

Verwendete Abkürzungen

* BMI
* BGB
* BSJ
* DOSB
* E.S.A.B.
* GPO
* JL
* KSB/SSB
* LA ...
* LFV
* LHO
* LSB
* LSP
* OSP
* SSAG
* ÜL
* VM
* VV-LHO
Bundesministerium des Innern
Bürgerliches Gesetzbuch
Brandenburgische Sportjugend des LSB e.V.
Deutscher Olympischer Sportbund
Europäische Sportakademie Land Brandenburg
Goldener Plan Ost
Jugendleiter(in)
Kreissportbund/Stadtsportbund
Landesausschuss für ... beim Präsidium des LSB
Landesfachverband
Landeshaushaltsordnung
Landessportbund Brandenburg e.V.
Landesstützpunkt
Olympiastützpunkt
Schulsportarbeitsgemeinschaften
Übungsleiter(in)
Vereinsmanager(in)
Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung

Download - Teil I, Allgemeine Bestimmungen 8 KB

Download - Teil II, Förderrichtlinien Inhalt 7 KB


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