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ist die Bezuschussung der Ausgaben für neugegründete Mädchen- und Frauensportgruppen oder deren Erweiterung in einem Sportverein.
sind Mitgliedsvereine im LSB Brandenburg.
Neugründung einer Gruppe von mindestens 12 Sportlerinnen ab 14 Jahre im laufenden Jahr oder Erweiterung einer bereits bestehenden Gruppe um die Anzahl von 12 neuen Sportlerinnen.
werden durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.
Der Zuschuss für eine Maßnahme kann nur einmal pro Jahr dem Mitgliedsverein gewährt werden und kann maximal bis zu 500,00 € betragen. Der Zuschuss ist zweckgebunden einzusetzen für:
Die Antragstellung erfolgt durch den Verein über den zuständigen KSB/ SSB an den LSB. Die Befürwortung des Antrages durch den KSB/SSB ist Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages.
Der Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss ist zugelassen.
Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung wird gemäß VV-LHO § 44 Pkt.12.5 durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen LSB und Sportverein geregelt.
Die Auszahlung an den Verein erfolgt auf der Grundlage des geprüften
Verwendungsnachweises als Festbetrag.
Der Maßnahmeträger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung bis zum 31.10. des Jahres nachzuweisen.
Der Verwendungsnachweis erfolgt durch
Projekt ”Mädchen und Frauen im Sport” - Richtlinie
7 KB
Formblatt “Antrag Mädchen und Frauen im Sport”
32 KB
Formblatt “Antrag Mädchen und Frauen im Sport”
10 KB
Formblatt “Teilnehmerinnenliste Mädchen und Frauen im Sport”
78 KB
Formblatt “Teilnehmerinnenliste Mädchen und Frauen im Sport”
17 KB
Formblatt “Teilnehmerinnenliste Mädchen und Frauen im Sport”
8 KB
Formblatt ”Verwendungsnachweis/Sachbericht Mädchen- und Frauen im Sport”
44 KB
Formblatt ”Verwendungsnachweis/Sachbericht Mädchen- und Frauen im Sport”
5 KB
Formblatt “Teilnehmerinnenliste Mädchen und Frauen im Sport”
78 KB
Formblatt “Teilnehmerinnenliste Mädchen und Frauen im Sport”
17 KB
Formblatt “Teilnehmerinnenliste Mädchen und Frauen im Sport”
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