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ist die Bezuschussung von Kooperationsmaßnahmen im Vorschulbereich zwischen Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes Brandenburg und einer Kindertagesstätte im Land Brandenburg.
sind Sportvereine, Stadt- und Kreissportbünde und Landesportverbände, die Mitglied im Landessportbund Brandenburg e.V. sind.
Zuwendungsfähig sind Kooperationsmaßnahmen im Vorschulbereich mit sportartbezogener oder sportartübergreifender Orientierung, die über 12 Monate grundsätzlich in wöchentlichem Rhythmus stattfinden. Alle Kinder der Kindertagesstätte müssen die Möglichkeit zur kostenfreien Teilnahme an der Kooperationsmaßnahme haben.
Beginn der Maßnahme ist der 01. August des jeweiligen Kalenderjahres. Die Teilnehmerzahl muss grundsätzlich mindestens 15 Kinder betragen. Die Übungsleiter(innen) müssen im Besitz einer gültigen Übungsleiterlizenz sein. Die Kooperationsmaßnahmen sind vordringlich in den Räumlichkeiten der Kita durchzuführen.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung werden durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.
Der Zuschuss für eine Maßnahme kann maximal bis zu 500,00 EUR je Schuljahr betragen. Der Zuschuss richtet sich nach der Anzahl der erbrachten Übungseinheiten. Für einen Zuschuss von 500,00 Euro sind 40 Übungseinheiten a’ 90 Minuten durchzuführen. Eine Reduzierung der Übungseinheiten hat eine Verringerung der Zuschusshöhe zur Folge. Der Zuschuss ist zweckgebunden für die Honorierung der Übungsleiter einzusetzen.
Die Antragsstellung auf Zuwendung erfolgt durch die Sportvereine, KSB/ SSB bzw. Landessportverbände auf dem Formblatt
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular muss vom Leiter (in) der Kita und einem unterschriftsberechtigten Vorstandsmitglied des Antragsstellers unterzeichnet und abgestempelt werden (u.a. Versicherungsschutz).
Die Anträge müssen spätestens bis zum 01. Juni bei der Brandenburgischen Sportjugend (BSJ) des Landessportbundes Brandenburg e.V. (LSB) vorliegen.
Der Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss wird zugelassen.
Die Bestätigung erfolgt schriftlich durch die BSJ des LSB an den Antragssteller. Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung wird gemäß VV-LHO § 44 durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen der BSJ des LSB und dem Maßnahmeträger geregelt. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten auf das Konto des Maßnahmeträgers:
1. Rate: | Maßnahmebeginn bis 31. Januar nach Vorlage des Verwendungsnachweises für das erste Schulhalbjahr | |
2. Rate: | Februar bis Schuljahresende nach Vorlage des |
Der Verwendungsnachweis des ersten Schulhalbjahres ist zugleich die Bewilligungsvoraussetzung für das zweite Schulhalbjahr.
Der Maßnahmeträger hat die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme nachzuweisen. Die Fördermittel werden nicht als Vorschuss ausgereicht. Es gilt das Nachweisprinzip.
Der Verwendungsnachweis erfolgt durch
und ist der BSJ des LSB spätestens vorzulegen bis zum
Projekt „Sportverein und Kita“
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Formblatt Antrag Projekt Sportverein – Kita
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Formblatt Antrag Projekt Sportverein – Kita
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Formblatt „Abrechnung Projekt Sportverein und Kita“
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Formblatt „Abrechnung Projekt Sportverein und Kita“
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Formblatt „Teilnehmer(innen)liste Projekt Sportverein und Kita“
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Formblatt „Teilnehmer(innen)liste Projekt Sportverein und Kita“
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Formblatt „Teilnehmer(innen)liste Projekt Sportverein und Kita“
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