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ist die Bezuschussung der Ausgaben für Sport- und Spielfeste.
sind Kreis-/Stadtsportbünde (KSB/SSB), Vereine und Landessportverbände (LSV), die Mitglied beim Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) sind.
Es werden Sport- und Spielfeste gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Zusätzlich werden die Kreis-Kinder- und Jugendsportspiele bzw. Kreisolympiaden gefördert.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung werden durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.
Die Höhe der Bezuschussung wird nicht eingegrenzt.
Als zuwendungsfähig werden folgende Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem jeweiligen Sport- und Spielfest stehen, in notwendigem Umfang anerkannt:
Für den Einsatz von Großsportgeräten und Anlagen (Springburg, Kletterwand, Streetballanlage, Socceranlage usw.) sind grundsätzlich die Angebote des „Mobilen Streetsportprojektes“ der Brandenburgischen Sportjugend
(BSJ) oder vereinseigene Großsportgeräte und Anlagen zu nutzen. Ausnahmen werden gestattet, wenn die angeforderten Großsportgeräte und Anlagen nicht zur Verfügung stehen oder von gleicher Qualität und Umfang insgesamt preisgünstiger angemietet werden können (hierzu zählen zum Beispiel auch Transportkosten).
Die geltenden Sicherheitsstandards sind unbedingt einzuhalten. Zuwendungsfähig sind maximal die laut Preisliste festgelegten Gebühren des „Mobilen Streetsportprojektes“ der BSJ.
Als Nachweis zur Gewährung der Ausnahmeregelung ist durch den Verein in jedem Fall schriftlich mit dem Verwendungsnachweis die bestätigte Absage der Ausleihanfrage durch das „Mobile Streetsportprojekt“ der BSJ beim jeweiligen
KSB/SSB vorzulegen bzw. alternativ nachzuweisen, dass die Anmietung insgesamt preisgünstiger erfolgt ist.
Die Antragstellung erfolgt pauschal bis 31.12. des Vorjahres an den LSB auf dem Formblatt "Antrag Sport- und Spielfeste".
Die Antragstellung durch Vereine, LSV erfolgt vor Beginn der Maßnahme an den KSB/SSB.
Der Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss wird zugelassen.
Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung wird gemäß VV-LHO § 44 Pkt. 12.5 durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen LSB und KSB/SSB geregelt.
Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung an den Maßnahmeträger erfolgt durch den KSB/SSB erst auf der Grundlage des geprüften Verwendungsnachweises auf das Konto des Vereins.
Der Maßnahmeträger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung nachzuweisen.
Der Verwendungsnachweis erfolgt durch
an den KSB/SSB.
Die KSB/SSB übergeben die vollständige und geprüfte Gesamtabrechnung (Formblatt Verwendungsnachweis wird dem privatrechtlichen Vertrag als Anlage beigefügt) gemäß Vertrag bis 31.01. des Folgejahres an den LSB.
Projekt Sport- und Spielfeste - Richtlinie
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Formblatt Antrag ”Sport- und Spielfeste" KSB/SSB
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Formblatt Antrag ”Sport- und Spielfeste" KSB/SSB
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Formblatt ”Sport- und Spielfeste"
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Formblatt ”Sport- und Spielfeste"
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Formblatt ”Allgemeine Belegzusammenstellung”
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Formblatt ”Allgemeine Belegzusammenstellung”
23 KB
Formblatt ”Allgemeine Belegzusammenstellung”
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