Sportförderung - Förderrichtlinien 2009 und 2010 - Förderrichtlinien Teil II

Förderrichtlinien des Landessportbundes Brandenburg e.V.

Text und Formulare zum herunterladen im Downloadbereich dieser Seite.

7.2 Projekt Sport- und Spielfeste

1. Gegenstand der Förderung

ist die Bezuschussung der Ausgaben für Sport- und Spielfeste.

2. Zuwendungsempfänger

sind Kreis-/Stadtsportbünde (KSB/SSB), Vereine und Landessportverbände (LSV), die Mitglied beim Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) sind.

3. Zuwendungsvoraussetzungen

Es werden Sport- und Spielfeste gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

Zusätzlich werden die Kreis-Kinder- und Jugendsportspiele bzw. Kreisolympiaden gefördert.

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung werden durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.

5. Bemessungsgrundlage

Die Höhe der Bezuschussung wird nicht eingegrenzt.

Als zuwendungsfähig werden folgende Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem jeweiligen Sport- und Spielfest stehen, in notwendigem Umfang anerkannt:

Für den Einsatz von Großsportgeräten und Anlagen (Springburg, Kletterwand, Streetballanlage, Socceranlage usw.) sind grundsätzlich die Angebote des „Mobilen Streetsportprojektes“ der Brandenburgischen Sportjugend (BSJ) oder vereinseigene Großsportgeräte und Anlagen zu nutzen. Ausnahmen werden gestattet, wenn die angeforderten Großsportgeräte und Anlagen nicht zur Verfügung stehen oder von gleicher Qualität und Umfang insgesamt preisgünstiger angemietet werden können (hierzu zählen zum Beispiel auch Transportkosten). Die geltenden Sicherheitsstandards sind unbedingt einzuhalten. Zuwendungsfähig sind maximal die laut Preisliste festgelegten Gebühren des „Mobilen Streetsportprojektes“ der BSJ.
Als Nachweis zur Gewährung der Ausnahmeregelung ist durch den Verein in jedem Fall schriftlich mit dem Verwendungsnachweis die bestätigte Absage der Ausleihanfrage durch das „Mobile Streetsportprojekt“ der BSJ beim jeweiligen KSB/SSB vorzulegen bzw. alternativ nachzuweisen, dass die Anmietung insgesamt preisgünstiger erfolgt ist.

6. Verfahren

6.1 Antragstellung

6.1.1 Antragstellung durch die KSB/SSB

Die Antragstellung erfolgt pauschal bis 31.12. des Vorjahres an den LSB auf dem Formblatt "Antrag Sport- und Spielfeste".

6.1.2 Antragstellung der Maßnahmeträger

Die Antragstellung durch Vereine, LSV erfolgt vor Beginn der Maßnahme an den KSB/SSB.

Der Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss wird zugelassen.

6.2 Bewilligungsverfahren

6.2.1 Bestätigung und Auszahlung an die KSB/SSB

Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung wird gemäß VV-LHO § 44 Pkt. 12.5 durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen LSB und KSB/SSB geregelt.

6.2.2 Bestätigung und Weiterleitung an die Maßnahmeträger

Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung an den Maßnahmeträger erfolgt durch den KSB/SSB erst auf der Grundlage des geprüften Verwendungsnachweises auf das Konto des Vereins.

6.3 Verwendungsnachweisverfahren

Der Maßnahmeträger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung nachzuweisen.

Der Verwendungsnachweis erfolgt durch

an den KSB/SSB.

Die KSB/SSB übergeben die vollständige und geprüfte Gesamtabrechnung (Formblatt Verwendungsnachweis wird dem privatrechtlichen Vertrag als Anlage beigefügt) gemäß Vertrag bis 31.01. des Folgejahres an den LSB.


Downloadbereich

Förderrichtlinie 7.2

Projekt Sport- und Spielfeste - Richtlinie 10 KB

Formulare für die Antragstellung

Formblatt Antrag ”Sport- und Spielfeste" KSB/SSB 21 KB
Formblatt Antrag ”Sport- und Spielfeste" KSB/SSB 5 KB

Formulare für den Verwendungsnachweis

Formblatt ”Sport- und Spielfeste" 59 KB
Formblatt ”Sport- und Spielfeste" 17 KB

Formblatt ”Allgemeine Belegzusammenstellung” 41 KB
Formblatt ”Allgemeine Belegzusammenstellung” 23 KB
Formblatt ”Allgemeine Belegzusammenstellung” 10 KB


Zurück zum Seitenanfang

Zurück zur Sportförderung