Förderrichtlinien des Landessportbundes Brandenburg e.V.
7. Förderkomplex Projekte
1. Gegenstand der Förderung
ist die Bezuschussung von
A) Projekten mit Förderung durch die KSB / SSB und LSB
- Richtlinienförderung ”Kooperation Verein/Verband und Schule sowie SSAG”
- Richtlinienförderung ”Sport- und Spielfeste”
B) Projekten mit überregionaler Bedeutung
- zielgruppenorientierte Programme im Breitensport, z. B. Verein/Verband/Kita, Streetsport,
Aussiedler, Mädchen und Frauen im Sport, Seniorensport, Familiensport und Angebote, die
das Gütesiegel “Sport pro Gesundheit” tragen
- Breitensportveranstaltungen, z. B. Kinder- und Jugendsportspiele des Landes Brandenburg,
Aktionstag Mädchen und Frauen im Sport, Seniorensportspiele, Landesveranstaltung
“Erlebnistag Wandern”, Landesveranstaltung “run up - Trimm Trab ins Grüne”, Aktionstag für
das Deutsche Sportabzeichen, Festival des Sports, Brandenburg Tag - “Markt der
Möglichkeiten”, Landesforum Sport
- Pilotprojekte/Modellvorhaben, z. B. im Rahmen des Programms “Jugendarbeit im Sport", “Landjugend”, Sport und Umwelt, Sport und Tourismus, Traditionspflege im Sport,
Trainingslehrgänge, Kooperation Kita – Verein und Bewegungsangebote im
Elementarbereich
Die Projekte werden nach inhaltlichen Schwerpunkten und Kriterien durch das Präsidium des LSB in Abstimmung mit dem für Sport zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg festgelegt und veröffentlicht.
2. Zuwendungsempfänger
sind Mitglieder des LSB Brandenburg.
Der Zuwendungsempfänger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung nachzuweisen.
Förderrichtlinie 7
Förderkomplex Projekte - Richtlinie
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