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ist die Bezuschussung der Ausgaben für die satzungsgemäße Tätigkeit von Landessportverbänden (LSV).
sind Landessportverbände, die Mitglied im Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) sind.
Grundlage der Bezuschussung ist die Bestandserhebung (Vereinsstatistikbogen) per 01.01. des lfd. Jahres bei Beachtung der Satzung und Ordnungen des LSB Brandenburg. Für LSV mit länderübergreifendem Geltungsbereich zählen nur die Mitglieder von Vereinen, die dem LSB angehören.
Die Vorlage des Verwendungsnachweises des vergangenen Jahres sowie die Darstellung der finanziellen Situation des LSV sind Voraussetzung für eine Bezuschussung im laufenden Jahr.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung werden durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.
Jeder Verband erhält dynamisch gestaffelt
| für die ersten 199 Mitglieder je | 1,53 EUR, |
| für alle weiteren Mitglieder von 200 bis 20.000 je | 2,56 EUR, |
| für alle weiteren Mitglieder ab 20.001 jeweils | 0,51 EUR. |
| Verbände unter 200 Mitglieder: | 255,00 EUR |
| 200 bis 2.000 Mitglieder: | 4.100,00 EUR |
| 2.001 bis 20.000 Mitglieder: | 2.050,00 EUR |
| über 20.000 Mitglieder: | ohne |
Entsprechend einer Leistungseinstufung der Landessportverbände durch das Präsidium des LSB nach sportfachlichen Kriterien, die mit dem für Sport zuständigen Ministerium abgestimmt sind, erhöht sich der Förderbetrag je nach Einstufungsgruppe.
| Leistungskategorie 1: | 7.700,00 EUR |
| Leistungskategorie 2: | 5.100,00 EUR |
| Leistungskategorie 3: | 2.550,00 EUR |
LSV, die am 01.01. des Förderjahres eine(n) festangestellte(n) Geschäftsführer(in) beschäftigen, erhalten wahlweise den Leistungsbonus oder den Extrabonus. Der/ die Geschäftsführer/ in muss im Besitz einer gültigen Vereinsmanagerlizenz sein. Die Höhe des Extrabonus richtet sich nach dem verfügbaren Budget und der Anzahl der Anträge und wird im Zusammenhang mit dem Leistungsbonus durch das Präsidium des LSB nach Kriterien, die mit dem für Sport zuständigen Ministerium abgestimmt sind, festgelegt.
Der Antrag auf Bezuschussung (Formblatt „Antrag auf Gewährung von Sportfördermitteln für Satzungsgemäße Zwecke der Landessportverbände“) für das Folgejahr muss spätestens am 31. Dezember des laufenden Jahres beim LSB vorliegen. Im Antrag ist die finanzielle Situation des LSV darzustellen oder durch geeignete Unterlagen (Haushaltsplan, Finanzplan) nachzuweisen.
Der Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss wird zugelassen.
Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung wird gemäß VV-LHO § 44 Pkt. 12.5 durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.
Über die Verwendung der Mittel für satzungsgemäße Aufgaben entscheidet das jeweilige Präsidium bzw. der Vorstand des LSV gemäß der eigenen Satzung durch nachweisbare Beschlussfassung.
Der LSV weist die ordnungsgemäße Verwendung durch Vorlage
Der Verwendungsnachweis ist spätestens am 31. Januar des Folgejahres beim LSB vorzulegen. Die Ist-Ergebnisse des abgelaufenen Jahres sind spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahres nachzureichen.
Satzungsgemäße Zwecke der
Landessportverbände - Richtlinie
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Formblatt „Antrag auf Gewährung von
Sportfördermitteln für
Satzungsgemäße Zwecke der Landessportverbände“
37 KB
Formblatt „Antrag auf Gewährung von Sportfördermitteln für
Satzungsgemäße Zwecke der Landessportverbände“
36 KB
Formblatt Verwendungsnachweis/Sachbericht
Satzungsgemäße Zwecke der LSV
39 KB
Formblatt Verwendungsnachweis/Sachbericht
Satzungsgemäße Zwecke der LSV
11 KB
Formblatt ”Allgemeine Belegzusammenstellung”
41 KB
Formblatt ”Allgemeine Belegzusammenstellung”
23 KB
Formblatt ”Allgemeine Belegzusammenstellung”
10 KB
Tätigkeitsdarstellung Geschäftsführerin/ Geschäftsführer im Landesfachverband
56 KB
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