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ist die Bezuschussung der Ausgaben für den leistungsorientierten Kinder- und Jugendsport in Landesstützpunkten der LSV, die vom LSB Brandenburg und dem für Sport zuständigen Ministerium, anerkannt sind.
sind die Landessportverbände, die Mitglied im LSB Brandenburg sind.
Die Förderung ist nur für den leistungsorientierten Kinder- und Jugendsport möglich. Zuwendungsfähig sind folgende Maßnahmen:
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung werden durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.
Ist die Bewertung der Landessportverbände/Sportarten durch die Spitzenverbände gemäß der LA-L Rahmenkonzeption und den Optimierungskriterien des Landessportbundes Brandenburg.
Als zuwendungsfähig werden folgende Ausgaben anerkannt:
Der Zuschuss ist zweckgebunden einzusetzen für:
Ansonsten werden Reisekosten, die hier nicht aufgeführt sind, bis zur Höhe der Reisekosten in der jeweils gültigen Fassung des Gesetzes über die Reisekostenvergütung für Bundesbeamte, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesreisekostengesetz - BRKG ) als zuwendungsfähig anerkannt.
Förderfähig ist die Anschaffung und Werterhaltung notwendiger und spezieller Trainingsgeräte.
Die mit Hilfe der Zuwendung erworbenen Trainingsgeräte, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 410,00 EUR übersteigt, sind zu inventarisieren.
Die Antragstellung erfolgt durch die Landessportverbände an den LSB Brandenburg bis spätestens 15.11. für das Folgejahr als Gesamtantrag für alle geplanten Maßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinie „Förderung des leistungsorientierten Kinder- und Jugendsports“ auf dem Formblatt „Gesamtantrag auf Gewährung vom Sportfördermitteln für den leistungsorientierten Kinder- und Jugendsport“.
Der Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss wird zugelassen.
Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung wird gemäß VV-LHO §44 Pkt. 12.5 durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.
Die Fördermittel werden mit dem Formblatt „Mittelabforderung“ unter Berücksichtigung der
zwei-Monatsfrist abgefordert.
Der Zuwendungsempfänger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung nachzuweisen.
Der Verwendungsnachweis erfolgt auf dem
Förderrichtlinie Leistungsorientierter Kinder- und Jugendsport
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Formblatt “Antrag
auf Gewährung von Sportfördermitteln für den leistungsorientierten Kinder- und Jugendsport”
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Formblatt “Antrag
auf Gewährung von Sportfördermitteln für den leistungsorientierten Kinder- und Jugendsport”
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Formblatt Mittelabforderung leistungsorientierter Kinder- und
Jugendsport
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Formblatt Mittelabforderung leistungsorientierter Kinder- und
Jugendsport
6 KB
Formblatt ”Nachweis und tabellarischer Sachbericht
leistungsorientierter Kinder- und Jugendsport”
32 KB
Formblatt ”Nachweis und tabellarischer Sachbericht
leistungsorientierter Kinder- und Jugendsport”
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Anlage1 zum Verwendungsnachweis leistungsorientierter Kinder- und Jugendsport für das Jahr
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Anlage1 zum Verwendungsnachweis leistungsorientierter Kinder- und Jugendsport für das Jahr
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Anlage2 zum Verwendungsnachweis leistungsorientierter Kinder- und Jugendsport für das Jahr
19 KB
Anlage2 zum Verwendungsnachweis leistungsorientierter Kinder- und Jugendsport für das Jahr
6 KB
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