Sportförderung - Förderrichtlinien 2009 und 2010 - Förderrichtlinien Teil II

Förderrichtlinien des Landessportbundes Brandenburg e.V.

Text und Formulare zum herunterladen im Downloadbereich dieser Seite.

2.4 Förderrichtlinie Leistungsorientierter Kinder- und Jugendsport

1. Gegenstand der Förderung

ist die Bezuschussung der Ausgaben für den leistungsorientierten Kinder- und Jugendsport in Landesstützpunkten der LSV, die vom LSB Brandenburg und dem für Sport zuständigen Ministerium, anerkannt sind.

2. Zuwendungsempfänger

sind die Landessportverbände, die Mitglied im LSB Brandenburg sind.

3. Zuwendungsvoraussetzung

Die Förderung ist nur für den leistungsorientierten Kinder- und Jugendsport möglich. Zuwendungsfähig sind folgende Maßnahmen: 

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung werden durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.

5. Bemessungsgrundlage

Ist die Bewertung der Landessportverbände/Sportarten durch die Spitzenverbände gemäß der LA-L Rahmenkonzeption und den Optimierungskriterien des Landessportbundes Brandenburg.

Als zuwendungsfähig werden folgende Ausgaben anerkannt:

5.1 Talenterkennung/Talentfindung

Der Zuschuss ist zweckgebunden einzusetzen für:

5.2 Trainingssicherung

5.3 Lehrgangsmaßnahmen

5.4 Trainingsgeräte

Förderfähig ist die Anschaffung und Werterhaltung notwendiger und spezieller Trainingsgeräte.

Die mit Hilfe der Zuwendung erworbenen Trainingsgeräte, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 410,00 EUR übersteigt, sind zu inventarisieren. 

6. Verfahren

6.1 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt durch die Landessportverbände an den LSB Brandenburg bis spätestens 15.11. für das Folgejahr als Gesamtantrag für alle geplanten Maßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinie „Förderung des leistungsorientierten Kinder- und Jugendsports“ auf dem Formblatt „Gesamtantrag auf Gewährung vom Sportfördermitteln für den leistungsorientierten Kinder- und Jugendsport“.

Der Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss wird zugelassen.

6.2 Bewilligungsverfahren

Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung wird gemäß VV-LHO §44 Pkt. 12.5 durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.
Die Fördermittel werden mit dem Formblatt „Mittelabforderung“ unter Berücksichtigung der zwei-Monatsfrist abgefordert. 

6.3 Verwendungsnachweisverfahren

Der Zuwendungsempfänger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung nachzuweisen.
Der Verwendungsnachweis erfolgt auf dem 

und ist spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres beim LSB Brandenburg vorzulegen.

Downloadbereich

Förderrichtlinie 2.4

Förderrichtlinie Leistungsorientierter Kinder- und Jugendsport 12 KB

Formulare für die Antragstellung

Formblatt “Antrag auf Gewährung von Sportfördermitteln für den leistungsorientierten Kinder- und Jugendsport” 29 KB
Formblatt “Antrag auf Gewährung von Sportfördermitteln für den leistungsorientierten Kinder- und Jugendsport” 9 KB

Formulare für die Mittelabforderung

Formblatt Mittelabforderung leistungsorientierter Kinder- und Jugendsport 33 KB
Formblatt Mittelabforderung leistungsorientierter Kinder- und Jugendsport 6 KB

Formulare für den Verwendungsnachweis

Formblatt ”Nachweis und tabellarischer Sachbericht leistungsorientierter Kinder- und Jugendsport” 32 KB
Formblatt ”Nachweis und tabellarischer Sachbericht leistungsorientierter Kinder- und Jugendsport” 7 KB

Anlage1 zum Verwendungsnachweis leistungsorientierter Kinder- und Jugendsport für das Jahr 21 KB
Anlage1 zum Verwendungsnachweis leistungsorientierter Kinder- und Jugendsport für das Jahr 6 KB

Anlage2 zum Verwendungsnachweis leistungsorientierter Kinder- und Jugendsport für das Jahr 19 KB
Anlage2 zum Verwendungsnachweis leistungsorientierter Kinder- und Jugendsport für das Jahr 6 KB


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