Sportförderung - Förderrichtlinien 2009 und 2010 - Förderrichtlinien Teil II

Förderrichtlinien des Landessportbundes Brandenburg e.V.

Text und Formulare zum herunterladen im Downloadbereich dieser Seite.

2.3 Förderrichtlinie Honorartrainereinheiten im Kinder- und Jugendsport

1. Gegenstand der Förderung

ist die Bezuschussung für die Tätigkeit als Honorartrainer(in) in Landesstützpunkten der LSV, die vom LSB und dem für Sport zuständigen Ministerium, anerkannt sind.

2. Zuwendungsempfänger

sind die LSV, die Mitglied im LSB sind und der Trägerverein des Olympiastützpunktes Brandenburg e.V. (OSP).

3. Zuwendungsvoraussetzung

Der/die Trainer(in) muss sportlich talentierte Kinder/Jugendliche und D-Kader in Landesstützpunkten entsprechend der vom Landesausschuss Leistungssport bestätigten Regional-/Verbandskonzeptionen trainieren.

Die Aufgaben und Pflichten legt der LSV entsprechend der vom Landesausschuss Leistungssport bestätigten Regional-/Verbandskonzeption fest.

In jedem Fall ist eine schriftliche Honorartrainervereinbarung durch den LSV bzw. Trägerverein des OSP abzuschließen.

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung werden durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.

5. Bemessungsgrundlage

Die Bezuschussung erfolgt über Honorartrainereinheiten, 1 Einheit = maximal 1.848,00 EUR pro Jahr.

Pro durchgeführte Trainingsstunde (á 60 Minuten) wird ein Zuschuss von maximal 6,00 EUR gezahlt.

Die arbeitsrechtliche Regelung dieser Nebentätigkeiten (steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Veranlagung der Tätigkeitsvergütung) obliegt dem LSV bzw. dem Trägerverein des OSP .

6. Verfahren

6.1 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt pauschal durch den LSV bzw. den Trägerverein des OSP an den LSB bis spätestens 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr.
Das Formblatt “Antrag Honorartrainereinheiten im Kinder- und Jugendsport” ist auf der Grundlage der Struktur- und Leistungsentwicklung des LSV spätestens bis zum 31.12. des laufenden Jahres nachzureichen.

Der Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss wird zugelassen.

6.2 Bewilligungsverfahren

Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung wird gemäß VV-LHO §44 Pkt. 12.5 durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.

6.3 Verwendungsnachweisverfahren

Der Zuwendungsempfänger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung nachzuweisen.

Der Verwendungsnachweis erfolgt auf dem

und ist spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres beim LSB vorzulegen.


Downloadbereich

Förderrichtlinie 2.3

Honorartrainereinheiten im Kinder- und Jugendsport - Richtlinie 9 KB

Formulare für die Antragstellung

Formblatt “Antrag Honorartrainereinheiten im Kinder- und Jugendsport” 45 KB
Formblatt “Antrag Honorartrainereinheiten im Kinder- und Jugendsport” 17 KB
Formblatt “Antrag Honorartrainereinheiten im Kinder- und Jugendsport” 8 KB

Formulare für den Verwendungsnachweis

Formblatt ”Nachweis und tabellarischer Sachbericht Honorartrainereinheiten im Kinder- und Jugendsport" 36 KB
Formblatt ”Nachweis und tabellarischer Sachbericht Honorartrainereinheiten im Kinder- und Jugendsport" 19 KB
Formblatt ”Nachweis und tabellarischer Sachbericht Honorartrainereinheiten im Kinder- und Jugendsport" 12 KB


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