Sportförderung - Förderrichtlinien 2009 und 2010 - Förderrichtlinien Teil II

Förderrichtlinien des Landessportbundes Brandenburg e.V.

Text und Formulare zum herunterladen im Downloadbereich dieser Seite.

2.2 Förderrichtlinie Mischfinanzierte Trainer(in) im Kinder- und Jugendsport

1. Gegenstand der Förderung

ist die Bezuschussung zu den Personalausgaben für die Tätigkeit als hauptamtliche(r) Trainer(in) in Landesstützpunkten der Landessportverbände (LSV), die vom Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) und dem für Sport zuständigen Ministerium anerkannt sind bzw. in Bundesstützpunkten der Spitzenverbände, die vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannt sind.

2. Zuwendungsempfänger

ist:

3. Zuwendungsvoraussetzungen

Der/die Trainer(in) muss grundsätzlich sportlich talentierte Jugendliche im Bereich des Übergangs von der II.- zur III. Förderphase (DC-, C-Kaderbereich) bis zum Altersbereich U 23 in den Landes-/Bundesstützpunkten entsprechend der vom Landesausschuss Leistungssport bestätigten Regional-/Verbandskonzeptionen trainieren.

Auf der Grundlage der bestätigten Regional-/Verbandskonzeptionen werden zwischen dem LSB, dem Spitzenverband und dem Trägerverein des OSP Brandenburg e.V. sowie den LSV im Einvernehmen mit dem für Sport zuständigen Ministerium die konkreten Aufgabenbereiche festgelegt.

Die Förderung je Trainerstelle erfolgt unter Berücksichtigung der Verfahrensgrundsätze zur Trainermischfinanzierung an OSP des Bundesministeriums des Innern (BMI) und unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicher gestellt ist.

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung werden durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.

5. Bemessungsgrundlage

Der LSB gewährt dem Trägerverein des OSP Brandenburg e.V. unter Beachtung des Besserstellungsverbotes grundsätzlich eine finanzielle Förderung, die mindestens der anteiligen Bundesfinanzierung entspricht.

6. Verfahren

6.1 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt durch den Trägerverein des OSP Brandenburg e.V. an den LSB auf der Grundlage der Struktur- und Leistungsentwicklung der LSV.

Termin: bis 30.09. für das Folgejahr

Der Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss wird zugelassen.

6.2 Bewilligungsverfahren

Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung wird gemäß VV-LHO § 44 Pkt. 12.5 durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.

6.3 Verwendungsnachweisverfahren

Der Zuwendungsempfänger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung nachzuweisen.

Der Verwendungsnachweis erfolgt auf dem

und ist spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres dem LSB vorzulegen.


Downloadbereich

Förderrichtlinie 2.2

Mischfinanzierte Trainer(in) im Kinder- und Jugendsport - Richtlinie 8 KB

Formulare für die Antragstellung

siehe Punkt 6.1

Formulare für den Verwendungsnachweis

Formblatt „Zahlenmäßiger Nachweis und tabellarischer Sachbericht Mischfinanzierte Trainer(in) im Kinder und Jugendsport“ 41 KB
Formblatt „Zahlenmäßiger Nachweis und tabellarischer Sachbericht Mischfinanzierte Trainer(in) im Kinder und Jugendsport“ 19 KB
Formblatt „Zahlenmäßiger Nachweis und tabellarischer Sachbericht Mischfinanzierte Trainer(in) im Kinder und Jugendsport“ 10 KB


Zurück zum Seitenanfang

Zurück zur Sportförderung