|
Text und Formulare zum herunterladen im Downloadbereich dieser Seite. |
ist die Bezuschussung zu den Personalausgaben für die Tätigkeit als hauptamtliche(r) Trainer(in) in Landesstützpunkten der Landessportverbände (LSV), die vom Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) und dem für Sport zuständigen Ministerium anerkannt sind bzw. in Bundesstützpunkten der Spitzenverbände, die vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannt sind.
ist:
Der/die Trainer(in) muss grundsätzlich sportlich talentierte Jugendliche im Bereich des Übergangs von der II.- zur III. Förderphase (DC-, C-Kaderbereich) bis zum Altersbereich U 23 in den Landes-/Bundesstützpunkten entsprechend der vom Landesausschuss Leistungssport bestätigten Regional-/Verbandskonzeptionen trainieren.
Auf der Grundlage der bestätigten Regional-/Verbandskonzeptionen werden zwischen dem LSB, dem Spitzenverband und dem Trägerverein des OSP Brandenburg e.V. sowie den LSV im Einvernehmen mit dem für Sport zuständigen Ministerium die konkreten Aufgabenbereiche festgelegt.
Die Förderung je Trainerstelle erfolgt unter Berücksichtigung der Verfahrensgrundsätze zur Trainermischfinanzierung an OSP des Bundesministeriums des Innern (BMI) und unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicher gestellt ist.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung werden durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.
Der LSB gewährt dem Trägerverein des OSP Brandenburg e.V. unter Beachtung des Besserstellungsverbotes grundsätzlich eine finanzielle Förderung, die mindestens der anteiligen Bundesfinanzierung entspricht.
Die Antragstellung erfolgt durch den Trägerverein des OSP Brandenburg e.V. an den LSB auf der Grundlage der Struktur- und Leistungsentwicklung der LSV.
Der Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss wird zugelassen.
Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung wird gemäß VV-LHO § 44 Pkt. 12.5 durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.
Der Zuwendungsempfänger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung nachzuweisen.
Der Verwendungsnachweis erfolgt auf dem
und ist spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres dem LSB vorzulegen.
Mischfinanzierte Trainer(in) im Kinder- und
Jugendsport - Richtlinie
8 KB
siehe Punkt 6.1
Formblatt „Zahlenmäßiger Nachweis und tabellarischer Sachbericht Mischfinanzierte
Trainer(in)
im Kinder und Jugendsport“
41 KB
Formblatt „Zahlenmäßiger Nachweis und tabellarischer Sachbericht Mischfinanzierte
Trainer(in)
im Kinder und Jugendsport“
19 KB
Formblatt „Zahlenmäßiger Nachweis und tabellarischer Sachbericht Mischfinanzierte
Trainer(in)
im Kinder und Jugendsport“
10 KB
Zurück zum Seitenanfang |
Zurück zur Sportförderung |