Sportförderung - Förderrichtlinien 2009 und 2010 - Förderrichtlinien Teil II

Förderrichtlinien des Landessportbundes Brandenburg e.V.

Text und Formulare zum herunterladen im Downloadbereich dieser Seite.

2. Trainer(in)

2.1 Förderrichtlinie Trainer(in) im Kinder- und Jugendsport

1. Gegenstand der Förderung

ist die Bezuschussung zu den Personalausgaben für die Tätigkeit als hauptamtliche(r) Trainer(in) in Landesstützpunkten der LSV, die vom Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) und dem für Sport zuständigen Ministerium anerkannt sind.

2. Zuwendungsempfänger

sind:

3. Zuwendungsvoraussetzung

Der/die Trainer(in) muss grundsätzlich sportlich talentierte Kinder/Jugendliche im Rahmen des Stützpunktsystems entsprechend der vom Landesausschuss Leistungssport bestätigten Regional-/ Verbandskonzeptionen trainieren.

Auf der Grundlage der bestätigten Regional-/Verbandskonzeptionen werden zwischen dem LSB und dem Trägerverein des OSP Brandenburg e. V. /LSV die konkreten Aufgabenbereiche festgelegt.

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung werden durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.

5. Bemessungsgrundlage

Der LSB gewährt dem Trägerverein des OSP Brandenburg e. V. /LSV eine finanzielle Förderung.
Die Vergütung der Landesstützpunkttrainer erfolgt grundsätzlich entsprechend ihres Einsatzbereiches.

als Cheftrainer eingesetzte Landesstützpunkttrainer

bis 55.800 EUR

Landesstützpunkttrainer 2. Förderphase

bis 50.700 EUR

Landesstützpunkttrainer 1. Förderphase / Sichtungstrainer

bis 47.100 EUR

6. Verfahren

6.1 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt durch die LSV/Trägerverein des OSP Brandenburg e. V. an den LSB auf der Grundlage der Struktur- und Leistungsentwicklung der LSV.

Termin: bis 30.09. für das Folgejahr

Der Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss wird zugelassen.

6.2 Bewilligungsverfahren

Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung wird gemäß VV-LHO § 44 Pkt. 12.5 durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.

6.3 Verwendungsnachweisverfahren

Der Zuwendungsempfänger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung nachzuweisen.

Als Verwendungsnachweis ist das

spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres beim LSB vorzulegen.
Der Verwendungsnachweis ist Voraussetzung für eine mögliche Förderung im Folgejahr.

Das

ist grundsätzlich nur zu Beginn der ununterbrochenen Beschäftigung als Trainer(in) sowie bei Veränderungen (ggf. auch in den persönlichen Verhältnissen) zu erstellen und dem LSB zuzuleiten. Die Veränderung ist kenntlich zu machen.
Das Formblatt wird durch den LSB bei Bedarf gesondert übergeben.


Downloadbereich

Förderrichtlinie 2.1

Trainer(in) im Kinder- und Jugendsport - Richtlinie 9 KB

Formulare für die Antragstellung

siehe Punkt 6.1

Formulare für den Verwendungsnachweis

Formblatt „Zahlenmäßiger Nachweis und tabellarischer Sachbericht Trainer(in) im Kinder und Jugendsport“ 43 KB
Formblatt „Zahlenmäßiger Nachweis und tabellarischer Sachbericht Trainer(in) im Kinder und Jugendsport“ 21 KB
Formblatt „Zahlenmäßiger Nachweis und tabellarischer Sachbericht Trainer(in) im Kinder und Jugendsport“ 12 KB

Formblatt „LSP – Trainereinsatz- und -finanzierungskonzept 01/2009 – 12/2012 32 KB
Formblatt „LSP – Trainereinsatz- und -finanzierungskonzept 01/2009 – 12/2012 9 KB


Formblatt ”Stammblatt der Trainer(in) im Kinder- und Jugendsport" 13 KB
Formblatt ”Stammblatt der Trainer(in) im Kinder- und Jugendsport" 12 KB 

Musterdokumente

Tätigkeitsdarstellung und -bewertung - Cheftrainer - 71 KB
Tätigkeitsdarstellung und -bewertung - Landesstützpunktrainer 1. Förderphase - 52 KB
Tätigkeitsdarstellung und -bewertung - Landesstützpunkttrainer 2. Förderphase - 52 KB

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