Sehr geehrte Damen und Herren, Wieder einmal sind nach Zweijahresfrist unsere „alten“ Richtlinien abgelaufen. Wie in all den Jahren zuvor hat eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe „Förderrichtlinien“ Anregungen aus den Mitgliedsorganisationen diskutiert, Erfahrungen aus der praktischen Arbeit ausgewertet und sorgfältig geprüft, ob und wo noch Verbesserungen in den Abläufen möglich sind. Das Ergebnis dieser Arbeit reiche ich gern zu Ihren Händen weiter.
Sie werden bei der Arbeit mit den vorliegenden Richtlinien schnell feststellen, dass es
gegenüber der vorhergehenden Ausgabe nur geringfügige inhaltliche Veränderungen gibt.
Die einzige Neuerung, die alle unsere Mitgliedsvereine betrifft, gibt es in der Förderrichtlinie 1 Vereinsförderung. Hier werden die Fördermittel künftig nicht mehr in zwei Raten
ausgezahlt und dann abgerechnet, sondern die Auszahlung erfolgt nach Einsendung des
Verwendungsnachweises. Das vereinfacht den Ablauf und schließt eventuelle Rückforderungen
praktisch aus.
Die auffälligste Neuerung dagegen - die Aufnahme der Förderrichtlinie 2.4
Leistungsorientierter Kinder- und Jugendsport – betrifft ausschließlich den leistungsorientierten Kinder- und Jugendsport an Landesstützpunkten. Diese Fördermodalitäten wurden im Zuge der
Umstrukturierungen im Nachwuchsleistungssportsystem des Landes in die LSB-Richtlinien überführt.
Neu ist ebenfalls das Informationsblatt zum „Goldenen Plan Brandenburg“. Dieses
Förderinstrument für den Sportstättenbereich im ländlichen Raum wurde Ende 2007 aufgelegt und läuft in Verantwortung des Agrarministeriums; die Projekte werden aber in bewährter Weise über eine Prioritätenliste beim Landessportbund ausgewählt. Zur besseren Übersicht über die Förderinstrumente haben wir das Informationsblatt hier mit abgedruckt.
Erfreulicherweise finden Sie in diesen Förderrichtlinien noch einmal den Goldenen Plan Ost, der aber nach dem Willen der Bundesregierung ein Auslaufmodell ist. Der Landessportbund untersetzt die Förderrichtlinie Sportstättenbau im Rahmen des Möglichen mit Fördermitteln, um so auch die dringend notwendige Sanierung von Sportstätten voranzubringen.
Die 2007/2008 neu wieder aufgelegten Förderprojekte 7.5 Mädchen und Frauen sowie 7.6 Seniorensport werden auch in der neuen Förderperiode weitergeführt. Hier wie bei allen
anderen gruppenbezogenen Richtlinien sollten Sie auf jeden Fall die Gruppengrößen beachten.
Ansonsten gilt wie schon bisher, dass die Beantragung, Ausreichung und Abrechnung von Fördermitteln den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung unterliegt. Das erfordert bestimmte Verfahrensweisen und Formalien, an die sich alle halten müssen, die entsprechende Gelder in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie deshalb, unbedingt die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die Allgemeinen Nebenbestimmungen und bei Baumaßnahmen die Baufachlichen Nebenbestimmungen zu beachten, denn sie bilden das Fundament für den Umgang mit sämtlichen Fördergeldern.
Hans-Dietrich Fiebig
Präsident
Landessportbund Brandenburg e.V.
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Zu den Förderrichtlinien 2009 bis 2010
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