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ist die Bezuschussung der Ausgaben für neugegründete Seniorensportvereine bzw. Seniorensportgruppen oder deren Erweiterung in einem Sportverein.
sind Mitgliedsvereine im LSB Brandenburg.
Neugründung einer Gruppe von mindestens 15 Senioren/innen ab 50 Jahre im laufenden Jahr oder Erweiterung einer bereits bestehenden Gruppe um die Anzahl von 15 neuen Senioren/innen.
werden durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.
Der Zuschuss für eine Maßnahme kann nur einmal pro Jahr dem Mitgliedsverein gewährt werden und kann maximal bis zu 500,00 € betragen. Der Zuschuss ist zweckgebunden einzusetzen für:
Die Antragstellung erfolgt durch den Verein über den zuständigen KSB/ SSB an den LSB. Die Befürwortung des Antrages durch den KSB/SSB ist Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages.
Der Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss ist zugelassen.
Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung wird gemäß VV-LHO § 44 Pkt. 12.5 durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen LSB und Sportverein geregelt. Die Bezuschussung erfolgt in Form eines festen Betrages.
Der Maßnahmeträger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung nachzuweisen.
Der Verwendungsnachweis erfolgt durch:
Der Verwendungsnachweis ist spätestens am 31. Januar des Folgejahres beim Landessportbund vorzulegen.
Projekt “Seniorensport” - Richtlinie
15 KB
Formblatt “Antrag Seniorensport”
33 KB
Formblatt “Antrag Seniorensport”
38 KB
Formblatt “Teilnehmer(innen)liste Seniorensport”
79 KB
Formblatt “Teilnehmer(innen)liste Seniorensport”
17 KB
Formblatt “Teilnehmer(innen)liste Seniorensport”
50 KB
Formblatt “Verwendungsnachweis/Sachbericht Seniorensport”
44 KB
Formblatt “Verwendungsnachweis/Sachbericht Seniorensport”
5 KB
Formblatt “Teilnehmer(innen)liste Seniorensport”
79 KB
Formblatt “Teilnehmer(innen)liste Seniorensport”
17 KB
Formblatt “Teilnehmer(innen)liste Seniorensport”
50 KB
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