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ist die Bezuschussung von Kooperationsmaßnahmen im Vorschulbereich zwischen Sportverein/ Stadt- bzw. Kreissportbund/ Landessportverband und einer Kindertagesstätte (Kita) im Land Brandenburg in kommunaler Trägerschaft
sind Sportvereine, Stadt- und Kreissportbünde und Landesportverbände, die Mitglied im Landessportbund Brandenburg e.V. sind.
Zuwendungsfähig sind:
Die Teilnehmerzahl muss grundsätzlich mindestens 15 Kinder betragen.
Die Übungsleiter (innen) müssen im Besitz einer gültigen Übungsleiterlizenz sein.
Die Kooperationsmaßnahmen sind vordringlich in den Räumlichkeiten der Kita durchzuführen.
Am Ende der Kooperationsmaßnahmen soll für alle Kinder ein Verein gefunden sein, in dem sie regelmäßig weiter Sport treiben können bzw. die Gruppe in den Verein übernommen wird.
Für die Dauer der Kooperationsmaßnahme ist eine gesonderte Mitgliedschaft anzustreben.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung werden durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.
Der Zuschuss für eine Maßnahme kann maximal bis zu 500,00 EUR je Schuljahr betragen.
Der Zuschuss ist zweckgebunden einzusetzen:
Grundsätzlich nicht bezuschussungsfähig sind u.a. der Kauf von Sportbekleidung, Speisen und Getränken sowie die Zahlung für Sportstätten bzw. Räumlichkeiten.
Die Antragsstellung auf Zuwendung erfolgt durch die Sportvereine, KSB/ SSB bzw. Landessportverbände auf dem Formblatt
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular muss vom Leiter (in) der Kita und einem unterschriftsberechtigten Vorstandsmitglied des Antragsstellers unterzeichnet und abgestempelt werden (u.a. Versicherungsschutz).
Die Anträge müssen spätestens bis zum 01. Juni bei der Brandenburgischen Sportjugend (BSJ) des Landessportbundes Brandenburg e.V. (LSB) vorliegen.
Der Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss wird zugelassen.
Die Bestätigung erfolgt schriftlich durch die BSJ des LSB an den Antragssteller. Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung wird gemäß VV-LHO § 44 durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen der BSJ des LSB und dem Maßnahmeträger geregelt. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten auf das Konto des Maßnahmeträgers:
1. Rate: | Maßnahmebeginn bis 31. Dezember nach Vorlage des Verwendungsnachweises für das erste Schulhalbjahr | |
2. Rate: | Januar bis Schuljahresende nach Vorlage des |
Der Verwendungsnachweis des ersten Schulhalbjahres ist zugleich die Bewilligungsvoraussetzung für das zweite Schulhalbjahr.
Der Maßnahmeträger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung nachzuweisen. Die Fördermittel werden nicht als Vorschuss ausgereicht. Es gilt das Nachweisprinzip.
Der Verwendungsnachweis erfolgt durch
und ist der BSJ des LSB spätestens vorzulegen bis zum
Projekt „Sportverein und Kita“
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Formblatt Antrag Projekt Sportverein – Kita
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Formblatt Antrag Projekt Sportverein – Kita
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Formblatt „Abrechnung Projekt Sportverein und Kita“
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Formblatt „Abrechnung Projekt Sportverein und Kita“
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Formblatt „Teilnehmer(innen)liste Projekt Sportverein und Kita“
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Formblatt „Teilnehmer(innen)liste Projekt Sportverein und Kita“
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Formblatt „Teilnehmer(innen)liste Projekt Sportverein und Kita“
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Formblatt ”Allgemeine Belegzusammenstellung”
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Formblatt ”Allgemeine Belegzusammenstellung”
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Formblatt ”Allgemeine Belegzusammenstellung”
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