Sportförderung - Förderrichtlinien 2007 und 2008 - Förderrichtlinien Teil II

     

Förderrichtlinien des Landessportbundes Brandenburg e.V.

Text und Formulare zum herunterladen im Downloadbereich dieser Seite.

7.1 Projekt Sportverein/Sportverband und Schule sowie Schulsportarbeitsgemeinschaften

1. Gegenstand der Förderung

ist die Bezuschussung von Kooperationsmaßnahmen zwischen Sportverein/Sportverband und Schule bzw. Schulsportarbeitsgemeinschaften.

2. Zuwendungsempfänger

sind die KSB / SSB zur Weitergabe an die Maßnahmeträger.
Maßnahmeträger sind Vereine und LSV, die Mitglied im LSB Brandenburg sind bzw. die für die jeweiligen Schulen zuständigen staatlichen Schulämter.

3. Zuwendungsvoraussetzung

Zuwendungsfähig sind:

Die Teilnehmerzahl pro Übungsgruppe muss grundsätzlich mindestens 12 Schüler(innen) bzw. im Behindertensport grundsätzlich mindestens 6 Schüler(innen) betragen.

Ziel ist es, dass die Kinder und Jugendlichen nach Ablauf der Kooperationsmaßnahme am Ende eines Schuljahres ihre regelmäßige sportliche Betätigung möglichst im Sportverein fortsetzen.

Hinweis: Vereinstraining wird über die Kooperationsmaßnahme nicht bezuschusst.

Die Maßnahmen sollten geleitet werden von:

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung werden durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.

5. Bemessungsgrundlage

Der Zuschuss für eine Maßnahme kann maximal bis zu 500,00 EUR betragen.
Der Zuschuss ist zweckgebunden einzusetzen für:

Lehrer(innen) und hauptamtliche Mitarbeiter(innen) der Vereine, die während ihrer Arbeitszeit Maßnahmen leiten, erhalten kein Honorar.

Grundsätzlich nicht bezuschussungsfähig sind u. a. der Kauf von Sportbekleidung, Speisen und Getränken sowie die Zahlung von Miete für Sportstätten.

6. Verfahren

6.1 Antragstellung

6.1.1 Antragstellung durch die KSB / SSB

Die Anträge für das folgende Wirtschaftsjahr werden pauschal gestellt und sind spätestens bis 31.12. des laufenden Jahres dem LSB vorzulegen.
Der Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss wird zugelassen.

6.1.2 Antragstellung der Maßnahmeträger

Die Antragstellung auf Zuwendung erfolgt durch die Mitgliedsvereine bzw. Schulen (Maßnahmeträger) an den KSB/SSB auf dem Formblatt

Die Anträge sind durch den KSB/SSB und den Berater für Schulsport der jeweiligen Region zu prüfen und entsprechend den Entwicklungsschwerpunkten des Kreises in eine Rangfolge zu bringen (Prioritätenliste).
Hinweis: Das beim KSB/SSB einzureichende und vollständig ausgefüllte gültige Antragsformular muss vom Schulleiter und einem unterschriftsberechtigten Vorstandsmitglied des Antragstellers unterzeichnet und abgestempelt werden (u. a. Versicherungsschutz).
Die Anträge müssen vollständig spätestens am 01.10. (für das laufende Schuljahr) beim KSB/SSB vorliegen. Die KSB/SSB reichen ihre verbindliche Prioritätenliste mit den gültigen Antragsformularen der einzelnen Maßnahmen bis zum 15.10. des laufenden Jahres beim LSB ein.

6.2 Bewilligungsverfahren

6.2.1 Bestätigung und Auszahlung an die KSB/SSB

Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung wird gemäß VV-LHO § 44 Pkt. 12.5 durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen LSB und KSB/SSB geregelt.

6.2.2 Bestätigung und Weiterleitung an die Maßnahmeträger

Die Bestätigung erfolgt schriftlich durch den jeweiligen KSB/SSB und Schulsportberater an den Antragsteller (Maßnahmeträger).
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten auf das Konto des Vereins bzw. des Trägers der jeweiligen Schule.

Der Verwendungsnachweis des zurückliegenden Halbjahres ist zugleich die Bewilligungsvoraussetzung für das laufende Halbjahr.

6.3 Verwendungsnachweisverfahren

Der Maßnahmeträger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung gegenüber dem KSB/SSB nachzuweisen.
Der Verwendungsnachweis erfolgt durch

an den KSB/SSB.

Die KSB/SSB übergeben den Verwendungsnachweis Sportverein/Sportverband und Schule sowie SSAG (Formblatt wird dem privatrechtlichen Vertrag als Anlage beigefügt) des abgelaufenen Schuljahres gemäß Vertrag bis zum 30.09. an den LSB. Der LSB informiert das für Sport zuständige Ministerium des Landes Brandenburg jeweils bis zum 15.11. über die erreichten Projektergebnisse.


Downloadbereich

Förderrichtlinie 7.1

Projekt Sportverein/Sportverband und Schule 
sowie Schulsportarbeitsgemeinschaften - Richtlinie
22 KB

Formulare für die Antragstellung

Formblatt Antrag Kooperation Sportverein/Sportverband und 
Schule sowie Schulsportarbeitsgemeinschaften KSB/SSB
24 KB
Formblatt Antrag Kooperation Sportverein/Sportverband und 
Schule sowie Schulsportarbeitsgemeinschaften KSB/SSB
5 KB

Formblatt Antrag Kooperation Sportverein/Sportverband und 
Schule sowie Schulsportarbeitsgemeinschaften Vereine bzw. Schulen
54 KB
Formblatt Antrag Kooperation Sportverein/Sportverband und 
Schule sowie Schulsportarbeitsgemeinschaften Vereine bzw. Schulen
54 KB

Formulare für den Verwendungsnachweis

Formblatt Verwendungsnachweis Kooperation Sportverein/Sportverband und 
Schule sowie Schulsportarbeitsgemeinschaften Vereine bzw. Schulen
60 KB
Formblatt Verwendungsnachweis Kooperation Sportverein/Sportverband und 
Schule sowie Schulsportarbeitsgemeinschaften Vereine bzw. Schulen
23 KB

Formblatt Teilnehmer(innen)liste Kooperation Sportverein/Sportverband und 
Schule sowie Schulsportarbeitsgemeinschaften Vereine bzw. Schulen
69 KB
Formblatt Teilnehmer(innen)liste Kooperation Sportverein/Sportverband und 
Schule sowie Schulsportarbeitsgemeinschaften Vereine bzw. Schulen
16 KB
Formblatt Teilnehmer(innen)liste Kooperation Sportverein/Sportverband und 
Schule sowie Schulsportarbeitsgemeinschaften Vereine bzw. Schulen
39 KB

Formblatt ”Allgemeine Belegzusammenstellung” 41 KB
Formblatt ”Allgemeine Belegzusammenstellung” 23 KB
Formblatt ”Allgemeine Belegzusammenstellung” 10 KB


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