Sportförderung - Förderrichtlinien 2007 und 2008 - Förderrichtlinien Teil II

    

Förderrichtlinien des Landessportbundes Brandenburg e.V.

Text und Formulare zum herunterladen im Downloadbereich dieser Seite.

5. Sportstätten

5.1 Förderrichtlinie Sportstättenbau

1. Zuwendungszweck

Der LSB gewährt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie Zuwendungen in Form von nicht rückzahlbaren Leistungen und/oder Darlehen für Baumaßnahmen an vereinseigenen bzw. gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen.

2. Gegenstand der Förderung

Fördermittel können gewährt werden für:

Sportstätten sollen in der Regel in Abmessungen, Gliederung und Ausstattungen, den Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände sowie den DIN- und Europanormen und sonstigen Richtlinien für den Sportstättenbau entsprechen. In besonders begründeten Fällen sind Ausnahmen zugelassen.

Eine Förderung ist ausgeschlossen für:

3. Zuwendungsempfänger

sind Mitgliedsvereine des LSB Brandenburg e.V. (nachstehend Verein genannt).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Durch den Antragsteller ist der Nachweis zu erbringen, dass

5. Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Zuwendung ist eine Projektförderung. Die Finanzierungsart ist eine Anteilsfinanzierung. Die Form der Zuwendung besteht in einer nicht rückzahlbaren Leistung und / oder einem Darlehen.

Der Höchstfördersatz beträgt nicht mehr als 70% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. 30% sind mindestens als Eigenanteil zu erbringen.

Darlehen werden höchstens 10 Jahre zinslos erteilt und haben grundsätzlich eine Laufzeit von 10 Jahren. Nach Ablauf von 10 Jahren sind Zinsen entsprechend den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen (zurzeit jährlich i. H. v. 5 v.H. über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB).

Die Förderung kann bis zu 40 % aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss bestehen. Um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Zuwendungsempfänger angemessen berücksichtigen zu können, kann das Verhältnis von Darlehens- und / oder Zuschussvergabe variabel gestaltet werden.

6. Bemessungsgrundlage

Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten werden auf der Grundlage der jeweiligen Bedarfssituation, des vorzulegenden Raumprogrammes und der Kostenberechnung im Einzelfall festgelegt. Für die Planung von Sportanlagen sind die einschlägigen DIN- und Europanormen, insbesondere die DIN 18035 ”Sportplätze” zu berücksichtigen. Für die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben ist eine Kostenrechnung nach DIN 276 vorzulegen.

Als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben werden folgende Kostengruppen (KGr) nach DIN 276 zugrunde gelegt:
KGr 200 Herrichten und Erschließen ohne 220 (öffentliche Erschließung)
KGr 300 Bauwerk – Konstruktion
KGr 400 Bauwerk – Technische Anlagen
KGr 500 Außenanlagen
KGr 600 Ausstattung und Kunstwerk
KGr 700 Baunebenkosten ohne

710 Bauherrenaufgaben
760 Finanzierung
770 allgemeine Baunebenkosten

7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ist an die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und die Verdingungsordnung für frei-berufliche Leistungen (VOF) gebunden. Im Vertrag über die Weitergabe von Fördermitteln zwischen dem Landessportbund Brandenburg e. V. und dem Zuwendungsempfänger ist die Dauer der Zweckbindung wie folgt festzulegen.

Eine Nutzung innerhalb der vorgenannten Zeiträume für andere Zwecke bedarf der Zustimmung des Landessportbundes Brandenburg e. V. und des für Sport zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg.

8. Verfahren

8.1 Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt durch die Vereine an den zuständigen KSB/ SSB durch einen VORANTRAG (Formblatt, Seite 33) bis zum 01.09. für das Folgejahr. Die KSB/ SSB erstellen eine Prioritätenliste, dabei ist mit den jeweiligen Kreis-/ Stadtverwaltungen eine Abstimmung zur demografischen Entwicklung der Bevölkerung und damit des Sportbedarfs vorzunehmen.
Die Stellungnahme des KSB/ SSB, die Prioritätenliste und die Voranträge sind bis zum 15.09. für das folgende Kalenderjahr vorzulegen.
Der LSB übergibt die Voranträge mit speziellen Anlagen für einzelne Sportarten dem jeweiligen Landessportverband zur Stellungsnahme. Nach Übergabe der Stellungnahmen der LSV bis zum 15.10. erfolgt die Bearbeitung und Begutachtung durch den Landesausschuss Sportstätten.

Die Vereine, deren Projekte befürwortet wurden, erstellen entsprechend der Förderrichtlinie und den Formblättern bis zum 15.12. den Antrag.

Der Gesamtantrag muss folgende Anlagen enthalten:

Anlage 1:

Pachtvertrag für 10 bzw. 25 Jahre, Erbbaupachtvertrag oder Grundbuchauszug;

Anlage 2:

Ausführliche Baubeschreibung/Erläuterungsbericht der Baumaßnahme;

Anlage 3:

  • Lageplan, Zeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Kostenermittlung nach DIN 276, Raumberechnung nach DIN 277;
  • Bei Vorhaben bis zu einem Wert von 25.000,00 EUR im Regelfall sechs, aber mindestens drei Angebote für die Leistungen;

Anlage 4:

Formloser Darlehensantrag entsprechend des Finanzierungsplanes;

Anlage 5:

Gegenüberstellung der Betriebskosten vor und nach Beendigung der Maßnahme;

Anlage 6:

Finanzierungsnachweis.

Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet. Unvollständige Anträge werden dem Antragsteller zurückgegeben.

8.2 Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren

Bewilligungsstelle ist der LSB. Der Landesausschuss Sportstätten begutachtet die vollständigen Anträge und empfiehlt den Mitteleinsatz. Das Präsidium des LSB fasst einen Beschluss über die Vergabe der Mittel.

Mit der Zuwendung muss die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert sein. Die Bildung in sich abgeschlossener und funktionsfähiger Bauabschnitte ist zulässig.

Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung wird gemäß VV-LHO §44 Pkt. 12.5 durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.
Die Mittel dürfen nur soweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von 2 Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt werden.

8.3 Verwendungsnachweisverfahren

Der Antragsteller hat die wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Mittel zu gewährleisten und dem LSB spätestens 3 Monate nach Erfüllung des Zuwendungszwecks (Zuwendungszeitraum) die Gesamtkosten nachzuweisen. Der zahlenmäßige Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben enthalten.
Aus dem Nachweis müssen Tag, Empfänger/Einzahler sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ent-sprechend der Gliederung des Finanzplanes ersichtlich sein.


Downloadbereich

Förderrichtlinie 5.1

Sportstättenbau - Richtlinie 28 KB

Formulare für die Antragstellung

Sportstättenbau - Formblatt Vorantrag 54 KB
Sportstättenbau - Formblatt Vorantrag 68 KB

Sportstättenbau - Formblatt Antrag 84 KB
Sportstättenbau - Formblatt Antrag 19 KB

Formulare für den Verwendungsnachweis

Sportstättenbau - Formblatt Verwendungsnachweis 82 KB
Sportstättenbau - Formblatt Verwendungsnachweis 20 KB

Sportstättenbau - Anlage 1 zum Verwendungsnachweis 17 KB
Sportstättenbau - Anlage 1 zum Verwendungsnachweis 5 KB 


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