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ist die Bezuschussung der Ausgaben für Aus-, Fort- und Weiterbildung
sind die LSV und KSB/SSB
Zuwendungsfähig sind folgende Bildungsveranstaltungen:
Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen von Übungsleitern, Fachübungsleitern, Trainern, Kampf- und Schiedsrichtern sowie weiteren Funktionsträgern im organisierten Sport.
Wochenabendveranstaltungen (ohne Übernachtung/en) müssen mindestens 4 Lerneinheiten (LE) beinhalten (1 LE = 45 min).
Tagesveranstaltungen (ohne Übernachtung/en) müssen mindestens 6 LE beinhalten.
Mehrtagesveranstaltungen (mit Übernachtung/en) müssen mindestens 15 LE beinhalten.
Es müssen mindestens 10 Personen an der Bildungsveranstaltung teilnehmen (ausschließlich Lehrgangsleiter und Referenten). Über begründete Ausnahmen (Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl) entscheidet die Europäische Sportakademie des Landes Brandenburg e. V. (E.S.A.B.) nach Zustimmung des für Sport zuständigen Ministeriums. Der Antragsteller hat dementsprechend zusätzlich einen schriftlichen Antrag auf Ausnahmegenehmigung mit eingehender Begründung bei der E.S.A.B. einzureichen.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung werden durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.
Bei Mehrtagesveranstaltungen (mit Übernachtung/en) werden Festbeträge in Höhe von 26,00 EUR je Übernachtung und Teilnehmer gewährt (einschließlich Lehrgangsleiter und Referenten).
Bei Tagesveranstaltungen (ohne Übernachtung/en) werden Festbeträge in Höhe von 13,00 EUR je Tag und Teilnehmer gewährt (einschließlich Lehrgangsleiter und Referenten).
Bei Wochenabendveranstaltungen (ohne Übernachtung/en) werden Festbeträge in Höhe von 8,00 EUR je Wochenabend und Teilnehmer gewährt (einschließlich Lehrgangsleiter und Referenten).
Die Antragstellung erfolgt durch die LSV bzw. KSB/SSB an die E.S.A.B. bis spätestens 15.12. des lfd. Jahres als Gesamtantrag für alle geplanten Maßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinie "Aus-, Fort- und Weiterbildung" des jeweils nächsten Kalenderjahres auf dem Formblatt „Gesamtantrag auf Gewährung von Sportfördermitteln für Aus-, Fort- und Weiterbildung“.
Der Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss wird zugelassen.
Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung werden gemäß VV-LHO § 44 Pkt. 12.5 durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.
Das Formblatt „Verwendungsnachweis für Aus-, Fort- und Weiterbildung“ einschließlich Lehrgangsprogramm sind spätestens bis 4 Wochen nach Ende der jeweiligen Einzelmaßnahme der E.S.A.B. vorzulegen.
Aus-, Fort- und Weiterbildung - Richtlinie
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Aus-, Fort- und Weiterbildung -
Formblatt Gesamtantrag
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Aus-, Fort- und Weiterbildung - Formblatt
Gesamtantrag
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Aus-, Fort- und Weiterbildung -
Formblatt Nachweis
53 KB
Aus-, Fort- und Weiterbildung - Formblatt
Nachweis
54 KB
Aus-, Fort- und Weiterbildung - Formblatt
Teilnehmerliste
30 KB
Aus-, Fort- und Weiterbildung - Formblatt
Teilnehmerliste
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Aus-, Fort- und Weiterbildung - Formblatt Teilnehmerliste
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