Sportförderung - Förderrichtlinien 2007 und 2008 - Förderrichtlinien Teil II

     

Förderrichtlinien des Landessportbundes Brandenburg e.V.

Text und Formulare zum herunterladen im Downloadbereich dieser Seite.

4. Förderrichtlinie „Aus-, Fort- und Weiterbildung“

1. Gegenstand der Förderung

ist die Bezuschussung der Ausgaben für Aus-, Fort- und Weiterbildung

2. Zuwendungsempfänger

sind die LSV und KSB/SSB

3. Zuwendungsvoraussetzungen

Zuwendungsfähig sind folgende Bildungsveranstaltungen:
Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen von Übungsleitern, Fachübungsleitern, Trainern, Kampf- und Schiedsrichtern sowie weiteren Funktionsträgern im organisierten Sport.

Wochenabendveranstaltungen (ohne Übernachtung/en) müssen mindestens 4 Lerneinheiten (LE) beinhalten (1 LE = 45 min).
Tagesveranstaltungen (ohne Übernachtung/en) müssen mindestens 6 LE beinhalten. Mehrtagesveranstaltungen (mit Übernachtung/en) müssen mindestens 15 LE beinhalten.

Es müssen mindestens 10 Personen an der Bildungsveranstaltung teilnehmen (ausschließlich Lehrgangsleiter und Referenten). Über begründete Ausnahmen (Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl) entscheidet die Europäische Sportakademie des Landes Brandenburg e. V. (E.S.A.B.) nach Zustimmung des für Sport zuständigen Ministeriums. Der Antragsteller hat dementsprechend zusätzlich einen schriftlichen Antrag auf Ausnahmegenehmigung mit eingehender Begründung bei der E.S.A.B. einzureichen.

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung werden durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.

5. Bemessungsgrundlage

Bei Mehrtagesveranstaltungen (mit Übernachtung/en) werden Festbeträge in Höhe von 26,00 EUR je Übernachtung und Teilnehmer gewährt (einschließlich Lehrgangsleiter und Referenten).

Bei Tagesveranstaltungen (ohne Übernachtung/en) werden Festbeträge in Höhe von 13,00 EUR je Tag und Teilnehmer gewährt (einschließlich Lehrgangsleiter und Referenten).

Bei Wochenabendveranstaltungen (ohne Übernachtung/en) werden Festbeträge in Höhe von 8,00 EUR je Wochenabend und Teilnehmer gewährt (einschließlich Lehrgangsleiter und Referenten).

6. Verfahren

6.1 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt durch die LSV bzw. KSB/SSB an die E.S.A.B. bis spätestens 15.12. des lfd. Jahres als Gesamtantrag für alle geplanten Maßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinie "Aus-, Fort- und Weiterbildung" des jeweils nächsten Kalenderjahres auf dem Formblatt „Gesamtantrag auf Gewährung von Sportfördermitteln für Aus-, Fort- und Weiterbildung“.

Der Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss wird zugelassen.

6.2 Bewilligungsverfahren

Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung werden gemäß VV-LHO § 44 Pkt. 12.5 durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.

6.3 Verwendungsnachweisverfahren

Das Formblatt „Verwendungsnachweis für Aus-, Fort- und Weiterbildung“ einschließlich Lehrgangsprogramm sind spätestens bis 4 Wochen nach Ende der jeweiligen Einzelmaßnahme der E.S.A.B. vorzulegen.


Downloadbereich

Förderrichtlinie 6

Aus-, Fort- und Weiterbildung - Richtlinie 17 KB

Formulare für die Antragstellung

Aus-, Fort- und Weiterbildung - Formblatt Gesamtantrag 34 KB
Aus-, Fort- und Weiterbildung - Formblatt Gesamtantrag 31 KB

Formulare für den Verwendungsnachweis

Aus-, Fort- und Weiterbildung - Formblatt Nachweis 53 KB
Aus-, Fort- und Weiterbildung - Formblatt Nachweis 54 KB

Aus-, Fort- und Weiterbildung - Formblatt Teilnehmerliste 30 KB
Aus-, Fort- und Weiterbildung - Formblatt Teilnehmerliste 18 KB
Aus-, Fort- und Weiterbildung - Formblatt Teilnehmerliste 12 KB


Zurück zum Seitenanfang

Zurück zur Sportförderung