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ist die Bezuschussung der Ausgaben zur Teilnahme an den unter Punkt 3 genannten Meisterschaften und Pokalwettkämpfen.
sind die Mitglieder des LSB Brandenburg.
Die Förderung ist nur im Kinder- und Jugendbereich (bis zu 21 Jahren) sowie im Behinderten- und Gehörlosensport (ohne Altersbegrenzung) möglich. Zuwendungsfähig ist die Teilnahme (nicht die Ausrichtung) an:
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung werden durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.
Reisekosten können beim Überschreiten von 100 km (Hin- und Rückfahrt) der direkten Fahrstrecke vom Vereins- zum Wettkampfort bis zur Höhe von 95 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten erstattet werden
Als zuwendungsfähig werden folgende Reisekosten anerkannt:
Für Landesauswahlmannschaften bzw. für die nominierten Teilnehmer werden die notwendigen Reisekosten vom Vereinsort zum gemeinsamen Treffpunkt und zurück als zuwendungsfähig anerkannt, sofern sich dadurch die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben dieser Wettkampfmaßnahme verringern.
Teilnehmer(innen) erhalten für die Teilnahme an den unter Pkt. 3 genannten Wettkämpfen, die außerhalb des Landes Brandenburg stattfinden bzw. bei überregionalen Meisterschaften im Land Brandenburg, für die eine längere als 24stündige Abwesenheit von ihrem Vereinssitz notwendig ist, ein Tagegeld (für Verpflegung und Unterkunft) in Höhe von bis zu 23,00 EUR pro Teilnehmer und Tag.
An- und Abreise werden zusammengefasst als insgesamt ein Tag berechnet.
Nicht zuwendungsfähig sind Start-, Melde- und Teilnehmergebühren.
Die Antragstellung auf Zuwendung erfolgt durch die Mitgliedsvereine vor Beginn der Wettkämpfe bzw. der Wettkampfsaison beim LSV.
Die LSV legen die Verwendungsnachweise der Vereine beim LSB Brandenburg zur Bezuschussung vor.
Der Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss wird zugelassen.
Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung wird gemäß VV-LHO § 44 Pkt. 12.5 durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.
Der Zuwendungsempfänger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung nachzuweisen.
Der Verwendungsnachweis ist über den jeweiligen LSV unmittelbar, grundsätzlich aber spätestens zwei Monate nach Ende der Wettkampfmaßnahme bzw. Spielsaison beim LSB vorzulegen und erfolgt auf dem
Für später eingereichte Verwendungsnachweise kann grundsätzlich keine Erstattung mehr erfolgen.
Verwendungsnachweise für Wettkämpfe, die in den Monaten November und Dezember stattfinden, sind spätestens bis 15. Januar des Folgejahres über den jeweiligen LSV beim LSB vorzulegen.
Wettkampfkosten - Richtlinie
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siehe Punkt 6.1
Formblatt ”Wettkampfkosten" Spielsportarten
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Formblatt ”Wettkampfkosten" Spielsportarten
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Formblatt ”Wettkampfkosten" Spielsportarten
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Formblatt ”tabellarischer Sachbericht / Wettkampfkosten für die Spielsportarten”
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Formblatt ”tabellarischer Sachbericht / Wettkampfkosten für die Spielsportarten”
23 KB
Formblatt ”tabellarischer Sachbericht / Wettkampfkosten für die Spielsportarten”
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