Sportförderung - Förderrichtlinien 2007 und 2008 - Förderrichtlinien Teil II

     

Förderrichtlinien des Landessportbundes Brandenburg e.V.

Text und Formulare zum herunterladen im Downloadbereich dieser Seite.

2.2 Förderrichtlinie Mischfinanzierte Trainer(in) im Kinder- und Jugendsport

1. Gegenstand der Förderung

ist die Bezuschussung zu den Personalausgaben für die Tätigkeit als hauptamtliche(r) Trainer(in) in Landesstützpunkten der LSV, die vom LSB Brandenburg und dem für Sport zuständigen Ministerium anerkannt sind bzw. in Bundesstützpunkten der Spitzenverbände, die vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannt sind.

2. Zuwendungsempfänger

sind:

3. Zuwendungsvoraussetzungen

Der/die Trainer(in) muss grundsätzlich sportlich talentierte Jugendliche im Bereich des Übergangs von der II.- zur III. Förderphase (DC-, C-Kaderbereich) bis zum Altersbereich U 23 in den Landes-/Bundesstützpunkten entsprechend der vom Landesausschuss Leistungssport bestätigten Regional-/Verbandskonzeptionen trainieren.

Auf der Grundlage der bestätigten Regional-/Verbandskonzeptionen werden zwischen dem LSB Brandenburg, dem Spitzenverband und den o.g. Trägervereinen der OSP sowie den Landessportverbänden im Einvernehmen mit dem für Sport zuständigen Ministerium die konkreten Aufgabenbereiche festgelegt.

Die Förderung je Trainerstelle erfolgt unter Berücksichtigung der Verfahrensgrundsätze zur Trainermischfinanzierung an Olympiastützpunkten des Bundesministeriums des Innern (BMI) und unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicher gestellt ist.

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung werden durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.

5. Bemessungsgrundlage

Der LSB gewährt den o.g. Trägervereinen der OSP unter Beachtung des Besserstellungsverbotes grundsätzlich eine finanzielle Förderung, die mindestens der anteiligen Bundesfinanzierung entspricht.

6. Verfahren

6.1 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt durch die Trägervereine der OSP an den LSB Brandenburg auf der Grundlage der Struktur- und Leistungsentwicklung der LSV.

Termin: bis 30.09. für das Folgejahr

Der Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss wird zugelassen.

6.2 Bewilligungsverfahren

Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung wird gemäß VV-LHO § 44 Pkt. 12.5 durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.

6.3 Verwendungsnachweisverfahren

Der Zuwendungsempfänger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung nachzuweisen.

Der Verwendungsnachweis erfolgt auf dem

und ist spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres dem LSB vorzulegen.


Downloadbereich

Förderrichtlinie 2.2

Mischfinanzierte Trainer(in) im Kinder- und Jugendsport - Richtlinie 18 KB

Formulare für die Antragstellung

siehe Punkt 6.1

Formulare für den Verwendungsnachweis

Formblatt „Zahlenmäßiger Nachweis und tabellarischer Sachbericht Mischfinanzierte Trainer(in) im Kinder und Jugendsport“ 41 KB
Formblatt „Zahlenmäßiger Nachweis und tabellarischer Sachbericht Mischfinanzierte Trainer(in) im Kinder und Jugendsport“ 19 KB
Formblatt „Zahlenmäßiger Nachweis und tabellarischer Sachbericht Mischfinanzierte Trainer(in) im Kinder und Jugendsport“ 10 KB


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