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ist die Bezuschussung zu den Personalausgaben für die Tätigkeit als hauptamtliche(r) Trainer(in) in Landesstützpunkten der LSV, die vom LSB Brandenburg und dem für Sport zuständigen Ministerium anerkannt sind.
sind:
Der/die Trainer(in) muss grundsätzlich sportlich talentierte Kinder/Jugendliche im Rahmen des Stützpunktsystems entsprechend der vom Landesausschuss Leistungssport bestätigten Regional-/Verbandskonzeptionen trainieren.
Auf der Grundlage der bestätigten Regional-/Verbandskonzeptionen werden zwischen dem LSB Brandenburg und den o. g. Trägervereinen der OSP/LSV die konkreten Aufgabenbereiche festgelegt.
Der Trainereinsatz erfolgt grundsätzlich in der 2. Förderphase.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung werden durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.
Der LSB gewährt den o. g. Trägervereinen der OSP/LSV eine finanzielle Förderung auf der Basis von Trainereinheiten.
1 Einheit = | 30 Trainingsstunden (á 60 Minuten) pro Woche; max. 50.000,00 € pro Jahr (einschließlich Lohnnebenkosten) |
Auf der Grundlage von feststehenden Kriterien erfolgt die leistungsbezogene Einordnung der LSV / Sportarten in drei Leistungskategorien und dem entsprechend eine Differenzierung in der finanziellen Ausstattung einer Trainereinheit.
Die Einordnung der LSV/Sportarten in die Kategorien schließt nicht aus, dass einzelne Trainer(innen) unter Einhaltung des Besserstellungsverbotes den individuellen Höchstsatz erhalten können.
Die Zahlung der Vergütung wird bis höchstens Vergütungsgruppe III BAT-O bzw. entsprechender Entgeltgruppe nach Überführung in den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst- Länder (TV-L) als zuwendungsfähig anerkannt.
Die Antragstellung erfolgt durch die LSV/Trägervereine der OSP an den LSB Brandenburg auf der Grundlage der Struktur- und Leistungsentwicklung der LSV.
Der Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss wird zugelassen.
Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung wird gemäß VV-LHO § 44 Pkt. 12.5 durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.
Der Zuwendungsempfänger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung nachzuweisen.
Als Verwendungsnachweis ist das
spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres beim LSB vorzulegen.
Der Verwendungsnachweis ist Voraussetzung für eine mögliche Förderung im Folgejahr.
Das
ist grundsätzlich nur zu Beginn der ununterbrochenen Beschäftigung als Trainer(in) sowie bei Veränderungen (ggf. auch in den persönlichen Verhältnissen), die eine niedrigere Gesamtvergütung nach BAT-O bzw. TV-L zur Folge hätten, zu erstellen und dem LSB zuzuleiten. Die Veränderung ist kenntlich zu machen.
Das Formblatt wird durch den LSB bei Bedarf gesondert übergeben.
Trainer(in) im Kinder- und Jugendsport
- Richtlinie
20 KB
siehe Punkt 6.1
Formblatt „Zahlenmäßiger Nachweis und tabellarischer Sachbericht
Trainer(in)
im Kinder und Jugendsport“
43 KB
Formblatt „Zahlenmäßiger Nachweis und tabellarischer Sachbericht
Trainer(in)
im Kinder und Jugendsport“
21 KB
Formblatt „Zahlenmäßiger Nachweis und tabellarischer Sachbericht
Trainer(in)
im Kinder und Jugendsport“
12 KB
Formblatt ”Stammblatt der
Trainer(in) im Kinder- und Jugendsport"
13 KB
Formblatt ”Stammblatt der
Trainer(in) im Kinder- und Jugendsport"
12 KB
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