Sportförderung - Förderrichtlinien 2007 und 2008 - Förderrichtlinien Teil II

     

Förderrichtlinien des Landessportbundes Brandenburg e.V.

Text und Formulare zum herunterladen im Downloadbereich dieser Seite.

1. Förderrichtlinie Vereinsförderung

1. Gegenstand der Förderung

Die Vereinsförderung ist eine mitgliederbezogene Förderung, d. h. pro Mitglied erhält der Verein einen bestimmten Förderbetrag. Die entsprechenden Fördermittel können nur für in Sportvereinen tätige Übungs- (ÜL) und Jugendleitern/-innen (JL) sowie Vereinsmanager/-innen (VM), jeweils mit gültiger Lizenz und/oder die Beschaffung von Sportgeräten für den Trainings- und Wettkampfbetrieb eingesetzt werden. Übungsleiter ohne gültige Lizenz dürfen nicht bezuschusst werden.

2. Zuwendungsempfänger

sind Mitglieder des Landessportbundes Brandenburg

3. Zuwendungsvoraussetzung

Zuwendungsfähig sind Entgelte für

3.1.

beim Zuwendungsempfänger tätige Übungsleiter(innen), Jugendleiter(innen) und Vereinsmanager(innen) jeweils mit gültiger Lizenz, bis zum Höchstbetrag der steuerlichen Freigrenze (z.Zt. 1.848 EUR pro Jahr).

Für die arbeitsrechtliche Regelung der Nebentätigkeiten (steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Veranlagung der Tätigkeitsvergütung) sind die Übungs-, Jugendleiter(innen) und Vereinsmanager(innen) selbst verantwortlich.

3.2.

die Anschaffung von Sportgeräten für den Trainings- und Wettkampfbetrieb
Grundsätzlich nicht bezuschussungsfähig sind u. a. der Kauf von Sportbekleidung jeder Art und Fachbücher.

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

werden durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.

5. Bemessungsgrundlagen der Förderung:

  1. Gefördert wird nach Anzahl der Mitglieder im Verein, 
    Grundlage ist die Bestandsmeldung an den Landessportbund Brandenburg zum 01.01. des jeweiligen Jahres.
    Die Gültigkeit der jeweiligen Lizenzen werden bei Antragsstellung auf dem Bestandserhebungsbogen und bei der Abrechnung auf dem Formblatt „Tabellarischer Sachbericht/Nachweis Vereinsförderung“ mit den rechtsverbindlichen Unterschriften des Vereins bestätigt.
  2. Die vollständige Förderung kann der Verein erhalten, der mindestens 1 Person entsprechend den Kriterien aus 3.1. und 3.2. je angefangene 50 Mitglieder nachweisen kann.
  3. Sollte Punkt 5.2 nicht in vollem Umfang erfüllt werden, können nur 50% der möglichen Fördersumme ausgereicht werden.

6. Verfahren:

6.1 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt durch den Verein nur auf der Grundlage des Bestandserhebungsbogens und durch den Nachweis der Gültigkeit der Lizenz. Der Lizenzinhaber muss nicht Mitglied im antragstellenden Verein, aber bei ihm tätig sein.

Die Nichtabgabe des Bestanderhebungsbogens und des Antrages für die Vereinsförderung bis zum 06. Januar des laufenden Jahres kann gemäß Bestandserhebungsordnung zum Verlust der Förderwürdigkeit für das entsprechende Jahr führen.

Der Antrag für die Vereinsförderung muss gesondert und rechtsverbindlich unterschrieben werden.

Der vorzeitige Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss wird zugelassen.

6.2 Bewilligungsverfahren

Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung wird gemäß VV-LHO §44 Pkt. 12.5 durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.

Die Bezuschussung erfolgt in Form eines festen Betrages.

6.3 Verwendungsnachweisverfahren

Der Zuwendungsempfänger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung nachzuweisen.

Der Verwendungsnachweis erfolgt bis zum 31. Januar des Folgejahres auf dem

Der Verein bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem o.g. Formblatt den Besitz und die Gültigkeit der Übungsleiter-, Jugendleiter- und Vereinsmanagerlizenzen.

Die Angaben in dem Verwendungsnachweis müssen mit den Einträgen in den Büchern und Belegen des Vereins übereinstimmen!


Downloadbereich

Förderrichtlinie 1

Vereinsförderung - Richtlinie 30 KB

Formulare für die Antragstellung

Die Antragstellung muss auf dem Bestandserhebungsbogen des jeweiligen Jahres erfolgen!

Formulare für den Verwendungsnachweis

Formblatt „Tabellarischer Sachbericht/Nachweis Vereinsförderung“ 68 KB
Formblatt „Tabellarischer Sachbericht/Nachweis Vereinsförderung“ 20 KB
Formblatt „Tabellarischer Sachbericht/Nachweis Vereinsförderung“ 43 KB

Formblatt ”Allgemeine Belegzusammenstellung” 41 KB
Formblatt ”Allgemeine Belegzusammenstellung” 23 KB
Formblatt ”Allgemeine Belegzusammenstellung” 10 KB


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