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Die Vereinsförderung ist eine mitgliederbezogene Förderung, d. h. pro Mitglied erhält der Verein einen bestimmten Förderbetrag. Die entsprechenden Fördermittel können nur für in Sportvereinen tätige Übungs- (ÜL) und Jugendleitern/-innen (JL) sowie Vereinsmanager/-innen (VM), jeweils mit gültiger Lizenz und/oder die Beschaffung von Sportgeräten für den Trainings- und Wettkampfbetrieb eingesetzt werden. Übungsleiter ohne gültige Lizenz dürfen nicht bezuschusst werden.
sind Mitglieder des Landessportbundes Brandenburg
Zuwendungsfähig sind Entgelte für
beim Zuwendungsempfänger tätige Übungsleiter(innen), Jugendleiter(innen) und Vereinsmanager(innen) jeweils mit gültiger Lizenz, bis zum Höchstbetrag der steuerlichen Freigrenze (z.Zt. 1.848 EUR pro Jahr).
Für die arbeitsrechtliche Regelung der Nebentätigkeiten (steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Veranlagung der Tätigkeitsvergütung) sind die Übungs-, Jugendleiter(innen) und Vereinsmanager(innen) selbst verantwortlich.
die Anschaffung von Sportgeräten für den Trainings- und Wettkampfbetrieb
Grundsätzlich nicht bezuschussungsfähig sind u. a. der Kauf von
Sportbekleidung jeder Art und Fachbücher.
werden durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.
Die Antragstellung erfolgt durch den Verein nur auf der Grundlage des Bestandserhebungsbogens und durch den Nachweis der Gültigkeit der Lizenz. Der Lizenzinhaber muss nicht Mitglied im antragstellenden Verein, aber bei ihm tätig sein.
Die Nichtabgabe des Bestanderhebungsbogens und des Antrages für die Vereinsförderung bis zum 06. Januar des laufenden Jahres kann gemäß Bestandserhebungsordnung zum Verlust der Förderwürdigkeit für das entsprechende Jahr führen.
Der Antrag für die Vereinsförderung muss gesondert und rechtsverbindlich unterschrieben werden.
Der vorzeitige Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss wird zugelassen.
Die Bewilligung der Fördermittel sowie die Auszahlung wird gemäß VV-LHO §44 Pkt. 12.5 durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt.
Die Bezuschussung erfolgt in Form eines festen Betrages.
Der Zuwendungsempfänger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Sinne der Zweckbestimmung nachzuweisen.
Der Verwendungsnachweis erfolgt bis zum 31. Januar des Folgejahres auf dem
Der Verein bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem o.g. Formblatt den Besitz und die Gültigkeit der Übungsleiter-, Jugendleiter- und Vereinsmanagerlizenzen.
Die Angaben in dem Verwendungsnachweis müssen mit den Einträgen in den Büchern und Belegen des Vereins übereinstimmen!
Vereinsförderung - Richtlinie
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Die Antragstellung muss auf dem Bestandserhebungsbogen des jeweiligen Jahres erfolgen!
Formblatt „Tabellarischer Sachbericht/Nachweis Vereinsförderung“
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Formblatt „Tabellarischer Sachbericht/Nachweis Vereinsförderung“
20 KB
Formblatt „Tabellarischer Sachbericht/Nachweis Vereinsförderung“
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Formblatt ”Allgemeine
Belegzusammenstellung”
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Formblatt ”Allgemeine
Belegzusammenstellung”
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Formblatt ”Allgemeine
Belegzusammenstellung”
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