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Die Links zu den einzelnen Förderrichtlinien finden Sie weiter unten im |
Teil I
Das Land Brandenburg gewährt dem Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) auf der Grundlage des Gesetzes zur Sportförderung im Land Brandenburg Zuwendungen zur Förderung des Sports.
Die Weiterleitung der Fördermittel durch den LSB erfolgt im Rahmen der mit dem für Sport zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg abgestimmten Förderrichtlinien des Landessportbundes Brandenburg e. V. mittels privatrechtlichem Vertrag.
Ein Rechtsanspruch der Antragsteller auf Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.
Gewährte Fördermittel führen nicht zu einem Rechtsanspruch auf zukünftige Fördermittel.
Der Landessportbund Brandenburg e.V. gibt die Fördermittel an seine Mitgliedsvereine e.V. weiter, die gemäß der Förderprojekte zweckentsprechend verwendet werden müssen.
Auf die Einhaltung der §§ 23 und 44 LHO sowie insbesondere der Verwaltungsvorschriften (VV) einschließlich der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderung (ANBest.-P) sowie der baufachlichen Nebenbestimmungen (Nbest-Bau) zum § 44 LHO wird ausdrücklich hingewiesen.
Dabei ist u. a. die festgelegte zeitnahe Verwendung (innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt) zu beachten.
Die Bearbeitung von Anträgen ist grundsätzlich nur möglich, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Als angemessener Eigenbeitrag der Sportvereine wird ein durchschnittlicher monatlicher Vereinsmitgliedsbeitrag in Höhe von mindestens 5,00 € angestrebt.
Vereine, die bis zum 02.01. neu in den LSB aufgenommen werden, können für das gesamte Jahr und Vereine, die bis zum 02.07. neu aufgenommen werden, für das 2. Halbjahr Fördermittel erhalten.
Wird der Freistellungsantrag vom Finanzamt widerrufen oder der Verein verliert die Gemeinnützigkeit, so sind die gewährten Fördermittel in voller Höhe zurückzuführen.
Abweichungen/Einschränkungen sind im Teil II in den einzelnen Förderrichtlinien angegeben.
Regelungen zum Verfahren (Antragstellung, Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweisführung) sind der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.
Der Antragsteller ist verpflichtet, für Fördermittel aus den Richtlinien, dem LSB Brandenburg e. V., dem für Sport zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg sowie dem Landesrechnungshof (einschließlich eines von ihnen Beauftragten) ein uneingeschränktes Prüfrecht einzuräumen.
Diese Richtlinien sind durch das Präsidium des Landessportbundes Brandenburg e. V. beschlossen und mit dem für Sport zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg abgestimmt.
Sie treten zum 01.01.2007 in Kraft und sind bis einschließlich 31.12.2008 gültig.
Förderrichtlinien
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Download - Teil I, Allgemeine Bestimmungen
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Download - Teil II, Förderrichtlinien Inhalt
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