Sport - Umwelt- Landeswald

    

 Brandenburgs Landeswald offen für den Breitensport

(MLUV) - Für Sportveranstaltungen gemeinnütziger Träger des Breitensports, die in landeseigenen Wäldern stattfinden, wird ab dem 1. Juni 2008 kein Entgelt erhoben. „Mit dieser Regelung wollen wir den Breitensport unterstützen und die Durchführung von Veranstaltungen im Landeswald erleichtern“, erläuterte Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD).

Brandenburgs Waldgesetz fordert die grundsätzliche Gestattung von organisierten Veranstaltungen im Wald durch den Waldeigentümer. Damit sollen Interessenkonflikte zwischen Organisatoren von Sportveranstaltungen und Waldeigentümern verhindert werden. Auch Belangen des Naturschutzes soll damit Rechnung getragen werden.

Brandenburgs Wald umfasst mehr als eine Million Hektar, wovon rund 300.000 Hektar im Eigentum des Landes Brandenburg stehen. Die Ämter für Forstwirtschaft sind in diesen Fällen für die Gestattungen im Sinne des Waldgesetzes zuständig.

Die neue Regelung betrifft nicht den Privat- und Kommunalwald. Dort muss weiterhin die Erlaubnis vom jeweiligen Eigentümer eingeholt werden. Bei Bedarf leisten die Ämter für Forstwirtschaft auch dabei Unterstützung.

Unabhängig von der neuen Regelung besteht ein Recht für jedermann, den Wald zu betreten. Lauftreffs, Radtouren und Waldausflüge von Gruppen und Vereinen sind somit auf Waldwegen auch weiterhin erlaubnisfrei.