Gesundheitsreform – was bringt’s für Sportvereine?
Seit dem 1. Januar 2004 ist sie nun in Kraft, die neue Gesundheitsreform. Nach allem was man liest und täglich hört, fehlen die entscheidenden Impulse. Zu viele verschiedene Interessen und Kräfte ringen miteinander und produzieren am Ende zu viele Kompromisse. Für die Sportorganisation, und den in seinem Verantwortungsbereich liegenden gesundheitsorientierten Sport bietet die Reform allerdings eine Chance. Unter dem enormen Kostendruck des Gesundheitswesens sah sich der Gesetzgeber gezwungen, ernsthafte Überlegungen anzustellen, wie man Kosten schon im Vorfeld von ärztlichen Behandlungen vermeiden kann.
Mit der neuen gesetzlichen Verpflichtung der Krankenkassen, präventives Verhalten ihrer Mitglieder zu belohnen, entstanden Gestaltungsspielräume, in denen auch der Sportverein seine Berechtigung findet.
Die Gesundheitsreform ist endlich beim Sport angelangt.
Mit den Bonusmodellen, die derzeit in aller Munde sind, haben die Krankenkassen seit Beginn diesen Jahres die Möglichkeit, neben Zusatztarifen, Beitragsrückerstattungen und Selbstbehalten ihren Mitgliedern sogenannte „Bonusmodelle“ anzubieten. Ziel ist es, gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern, die Eigeninitiative zu stärken und Vorsorge zu motivieren.
Neben der Belohnung von Früherkennungsmaßnahmen und Schutzimpfungen werden auch präventive Bewegungsaktivitäten belohnt.
Es gibt beim Bonus für „gesundheitsförderliches Verhalten“ in der Regel drei Inhalte, die unterschiedlich stark bewertet werden: (vgl. vorläufige Übersicht Bonusmodelle der KK)