Sport - Gesundheitssport - Gesundheitsreform und Sportverein

 Gesundheitsreform – was bringt’s für Sportvereine?

Seit dem 1. Januar 2004 ist sie nun in Kraft, die neue Gesundheitsreform. Nach allem was man liest und täglich hört, fehlen die entscheidenden Impulse. Zu viele verschiedene Interessen und Kräfte ringen miteinander und produzieren am Ende zu viele Kompromisse. Für die Sportorganisation, und den in seinem Verantwortungsbereich liegenden gesundheitsorientierten Sport bietet die Reform allerdings eine Chance. Unter dem enormen Kostendruck des Gesundheitswesens sah sich der Gesetzgeber gezwungen, ernsthafte Überlegungen anzustellen, wie man Kosten schon im Vorfeld von ärztlichen Behandlungen vermeiden kann.

Mit der neuen gesetzlichen Verpflichtung der Krankenkassen, präventives Verhalten ihrer Mitglieder zu belohnen, entstanden Gestaltungsspielräume, in denen auch der Sportverein seine Berechtigung findet.

Die Gesundheitsreform ist endlich beim Sport angelangt.

Mit den Bonusmodellen, die derzeit in aller Munde sind, haben die Krankenkassen seit Beginn diesen Jahres die Möglichkeit, neben Zusatztarifen, Beitragsrückerstattungen und Selbstbehalten ihren Mitgliedern sogenannte „Bonusmodelle“ anzubieten. Ziel ist es, gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern, die Eigeninitiative zu stärken und Vorsorge zu motivieren. 

Neben der Belohnung von Früherkennungsmaßnahmen und Schutzimpfungen werden auch präventive Bewegungsaktivitäten belohnt.

Es gibt beim Bonus für „gesundheitsförderliches Verhalten“ in der Regel drei Inhalte, die unterschiedlich stark bewertet werden: (vgl. vorläufige Übersicht Bonusmodelle der KK)

  1. Vorsorge (z.B. Krebsvorsorge, Zahnprophylaxe, Gesundheitsscheck). Die Teilnahme wird von den Krankenkassen am höchsten bewertet, zum Teil unterschiedlich nach Frau oder Mann (hier: Beispiel GEK)
  2. Teilnahme an qualitätsgeprüften Gesundheitskursen, die auch eine Anerkennung im Rahmen der Primärprävention (nach §20 SGB) erhalten haben.
    In der Regel kann der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin hier doppelt punkten:
    • Erstens durch den Zuschuss zu den Kursgebühren (80-100%)
    • Zweitens durch zusätzliche Bonuspunkte
    Die Bewertung mit Punkten ist ähnlich der Vorsorge zum Teil auch geringer.
  3. „Niederschwellige Angebote“ wie z.B. die Mitgliedschaft im Sportverein, Leistungsabzeichen (Sportabzeichen, Laufabzeichen usw.) Teilnahme an Gesundheitssportangeboten (Kurs- und Dauerangebote – ohne Qualitätsprüfung), Betriebssport, Hochschulsport usw.. Hier gibt es leider relativ wenig Punkte. Eine Bonusprämie allein mit Punkten aus diesem Bereich ist nicht zu erreichen. Es müssen auch Leistungen zur Vorsorge eingebracht werden.

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