Für die Erteilung des Qualitätssiegels muss ein vollständig ausgefüllter, aktuell gültiger Antrag beim Landessportbund Brandenburg eingereicht werden.
Der Antrag kann beim LSB Brandenburg angefordert
werden und wird postalisch zugesandt (Tel.-Nr.: 0331 - 9 71 98 - 46).
Die folgenden Hinweise sollen ihnen bei der Beantragung helfen:
Zuordnung zu einem Profil
Das Angebot muss entsprechend seiner inhaltlichen Schwerpunkte einem der folgenden Profile zugeordnet werden können:
- Stütz- und Bewegungsapparat
- Herz- Kreislauf- System
- Stressbewältigung/Entspannung
Angebotstitel
Soll ein präventives/gesundheitsförderndes Angebot mit dem Qualitätssiegel ausgezeichnet werden, ist ein Titel für das Bewegungsangebot notwendig, um dem interessierten Bürger die gesundheitsorientierte Schwerpunktsetzung zu verdeutlichen.
Dies kann auch durch einen Zusatztitel zu einem eher werbewirksamen Titel erfolgen.
Kriterien für die Titelwahl
- präventive/gesundheitsförderndes Ausrichtung muss deutlich erkennbar sein
- die Zuordnung zu einem Profil (Herz- Kreislauf- Training, Stütz- und Bewegungsapparat, Stressbewältigung/Entspannung) muss möglich sein
- die Zielgruppe ist deutlich erkennbar
Einige Beispiele:
- Fitnessgymnastik – präventives/gesundheitsförderndes Herzkreislauftraining für Erwachsene
- Fitnessgymnastik- präventive/gesundheitsfördernde Funktionsgymnastik (Muskelskelettsystem) für Ältere
- Seniorengymnastik – präventives Funktionstraining für das Muskel- Skelettsystem
- Gesundheitsorientiertes Ausdauertraining im Wasser – Aqua Fitness
- Walking – ein präventives Herz- Kreislauf- Training für alle Altersgruppen
- Gesundheitstraining mit Tai- Chi– Entspannungstraining für Ältere
Titel, wie z.B. „Problemzonengymnastik“, „Fit und Fan Ausgleichgymnastik“, „Präventionsgymnastik“, „Nordic Walking“ erfüllen nicht die o.g. Kriterien.
Achten Sie darauf, dass aus der Sicht der Krankenkassen gewisse spezifische Angebote (z.B. Rückenschule, Entspannungstraining) bestimmte Qualifikationen der Kursleiter verlangen.
Angebotsform
Anerkannt werden regelmäßig/kontinuierlich stattfindende (in der Regel
wöchentliche) Kurs- und Dauerangebote in den Mitgliedsvereinen des Landessportbundes Brandenburg e.V. (Sportvereine, Beteiligung an einer bundeseinheitlich ausgerichteten Dachmarke,
Bildungswerk-Außenstellen bei den Kreis- und Stadtsportbünden e.V., Landessportverbände).
Kursangebote müssen mindestens 8 Übungsveranstaltungen umfassen. Dauerangebote müssen zugangsoffen sein und eine individuelle Betreuung neuer Mitglieder (qualifizierte Einführung) gemäß des eingereichten Rahmenplans bzw. eines standardisierten und evaluierten Programms gewährleisten.
Die Dauer der Einzelveranstaltungen im Rahmen der Programmplanung muss zwischen 45 und 120 Minuten betragen.
Rahmenplanung
Mit dem Antrag ist eine Rahmenplanung für die inhaltliche und methodische Gestaltung des Angebotes einzureichen. Ein dem Antrag beiliegendes Informationsblatt gibt Vorgaben über Form und Inhalt eines solchen Rahmenplans. Die Erstellung eines Rahmenplans ist u.a. Gegenstand der Übungsleiterausbildung „Sport in der Prävention“ auf der zweiten Lizenzstufe.
Der Rahmenplan bzw. der Rückgriff auf ein anerkanntes standardisiertes und evaluiertes Programm ist das Hauptkriterium zum Nachweis der Erfüllung der Qualitätskriterien „praxisnahe und wissenschaftlich fundierte Angebotsplanung“ sowie „Ganzheitliche Betreuung“.
In Bezug auf Inhalte und Methoden kann auf die Zugrundlegung eines anerkannten standardisierten evaluierten Programms verwiesen werden.
Dies sind z.B. „cardio fit“ und „rücken-fit“ des Deutschen Turner-Bundes, „Aquajogging“ des Landesschwimmverbandes Brandenburg e.V. oder von Krankenkassen anerkannte Programme wie z.B. der BARMER- „Rücken in Bewegung“.
Antragstellung
Alle Anträge sind an den Landessportbund Brandenburg zu richten, der in enger Abstimmung mit den beteiligten Landesportverbänden (Märkischer Turnerbund, Behinderten- Sportverband Brandenburg, Landesschwimmverband Brandenburg) die Anträge bearbeitet.
Die Verleihung der Anerkennungsurkunde kann ggf. über den zuständigen Kreis- bzw. Stadtsportbund, den Landessportbund erfolgen.
Bei Beantwortung der Fragen im Antragsformular, ist unbedingt auf Einhaltung der aufgeführten Qualitätskriterien zu achten.
Das Formular muss vom Übungsleiter sowie dem nach §26 BGB Zeichnungsberechtigten
des Vereins unterschrieben werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beim Landessportbund beträgt in der Regel 14 Tage, wenn keine Nachfragen oder zusätzliche Überprüfungen (z.B. der Übungsleiterqualifikation, des Rahmenplans oder des evaluierten
Programms) notwendig werden.
Verlängerung des Qualitätssiegels
Noch rechtzeitig vor Ablauf der 2- jährigen Gültigkeitsdauer sollte eine Verlängerung beantragt werden. Dazu ist ein neues aktuell gültiges Antragsformular vollständig auszufüllen, mit Hinweis auf das ursprünglich anerkannte Angebot. Dem Antrag ist die Kopie eines gültigen Qualifikationsnachweises und ggf. ein aktualisierter Rahmenplan beizufügen.
Hinweise zu Rahmenbedingungen
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ihren Versicherten nach §20 SGB V die Kosten für die Teilnahme an Präventionsangeboten erstatten, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die in einem Handlungsleitfaden der Krankenkassen festgelegt sind.
Präventive/gesundheitsfördernde Angebote mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT und damit auch Angebote mit dem Siegel „Pluspunkt Gesundheit.DTB“, sowie „Gesund und fit im Wasser“, soweit sie nach den aktuellen Kriterien des Qualitätssiegels SPORT PRO GESUNDHEIT Anerkennung gefunden haben, werden inzwischen von vielen Krankenkassen anerkannt.
Ansprechpartner beim LSB: Dr. Gabriela Schneider, Tel. 0331-9719846;
E-Mail schneider@lsb-brandenburg.de
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