Sport-Versicherungstipp: Elternfahrdienste
Wettkampffahrten, auswärtige Punktspiele oder Turniere im Nachwuchsbereich sind ohne Einsatz von Eltern, die neben dem eigenen Kind auch noch andere Sportler mit ihrem PKW transportieren, kaum abzusichern. Diesem Grundsatz Rechnung tragend, ist über den Unfallversicherungsvertrag des Landessportbundes Brandenburg das jeweilige Elternteil entsprechend den Versicherungsbedingungen des Landessportbundes auch auf den Wegen mitversichert. Eine Mitgliedschaft des Elternteiles im Verein ist dazu nicht erforderlich. Dieser Umstand ist sicherlich den meisten Verantwortlichen in den Vereinen bekannt. Weitgehend unbekannt dürfte aber sein, dass diese im Vereinsinteresse liegende Tätigkeit auch über die Versicherungsumfänge der Verwaltungsberufsgenossenschaft mitversichert ist. Voraussetzung ist jedoch immer, dass es sich grundsätzlich um Fahrten zu fremden Sportstätten handeln muss und dass andere Kinder mitfahren bzw. der Transport anderer Kinder noch vorgesehen war.
Bei einem eventuellen Unfall wäre das Elternteil unter diesen Umständen versichert wie ein Arbeitnehmer.
Mögliche Versicherungsleistungen:
Die Versicherungsleistungen aus dem Unfallversicherungsvertrag des Landessportbundes bleiben dabei unverändert. Es besteht Anspruch auf Leistungen aus beiden Versicherungsformen. Jedoch muss darauf geachtet werden, dass unterschiedliche Unfallschadensanzeigen verwendet werden müssen:
Grundsatz sollte auch hier sein, bei Unklarheiten Rücksprache mit dem Versicherungsbüro des Landessportbundes Paetau Sports Versicherungsmakler Gmbh (0331/964539) nehmen.
Günther Staffa