Die VBG ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für
Sportvereine.
In der Broschüre "Informationen für Sportvereine" informiert die
VBG darüber, wer über den Sportverein versichert ist, welche
Tätigkeiten versichert sind, gibt Tipps zu Sicherheit und Gesundheit und zu
Leistungen im Versicherungsfall.
Diese Leistungen bietet die VBG:
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles stellt die VBG durch aktives Rehabilitations-Management die optimale medizinische Behandlung sicher. Die VBG sorgt für die berufliche und soziale Rehabilitation. Im Falle einer Querschnittlähmung kann dies den behinderungsgerechten Umbau der Wohnung und die Gewährung von Kraftfahrzeughilfen beinhalten. Außerdem sichert die VBG den Lebensunterhalt während der Rehabilitation durch die Zahlung von Verletztengeld und entschädigt eine bleibende Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit durch Rente. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen Versicherte für Rehabilitationsleistungen wie Medikamente oder Krankenhausaufenthalte keine Zuzahlungen leisten. Auch die Praxisgebühr entfällt. Versicherte der VBG profitieren davon, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht an vertraglich vereinbarte Höchstleistungsgrenzen gebunden sind. Die Höhe der Geldleistungen orientiert sich am bisherigen Einkommen aus allen ausgeübten Erwerbstätigkeiten. Im Todesfall sind die Hinterbliebenen durch Rentenleistungen abgesichert.
Die VBG berät Sie in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Sie prüft betriebliche Einrichtungen vor Ort und hilft Ihnen, mögliche gesundheitliche Belastungen zu beurteilen. Sie bietet Ihnen praxisgerechte Informationsmedien und Seminare.
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