Vereinsservice - Übungsleiterversicherung

 Sozialversicherungspflicht für Übungsleiter

Der Generalsekretär des Deutschen Sportbundes, Dr. Andreas Eichler, weist auf eine neue Rechtslage bei der Sozialversicherungspflicht für Übungsleiter hin. Erfreulich erscheint eine veränderte Betrachtungsweise/Rechtslage der Sozialversicherungsträger bei der Einstufung von Übungsleitern. Als abgesichert kann nach Recherchen des DSB folgender Sachstand gelten:

  1. Übungsleiter im Sport mit einer Aufwandsentschädigung von bis zu 154 Euro plus einem Entgelt von bis zu 325 Euro, insgesamt also 479 Euro monatlich, und bei einem Einsatz von bis zu 15 Stunden wöchentlich gelten nach übereinstimmender Auffassung der Sozialversicherungsträger als selbständig Tätige und sind damit sozialversicherungsrechtlich melde- und beitragsfrei.
  2. Es wird erwartet, dass die Sozialversicherungsträger ungeachtet einer möglichen konkreten Prüfung im Einzelfall in der Praxis regelmäßig von selbständiger Tätigkeit der Übungsleiter ausgehen. Der DSB wird versuchen, mit den Sozialversicherungsträgern einen Mustervertrag ( 45 KB) abzustimmen, der die generelle Einstufung übereinstimmend erleichtert.
  3. Die veränderte Betrachtungsweise hat ab sofort Bestand.