Neuer Sportversicherungsvertrag
Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,
mit Wirkung vom 01. Januar 2006 ist für unseren Landessportbund ein neuer Sportversicherungsvertrag in Kraft getreten. Mit Unterstützung unseres Versicherungspartners, der PaetauSports Versicherungsmakler GmbH, wurde der Haftpflicht- und Unfallversicherungsvertrag ausgeschrieben. In diesem Ausschreibungsverfahren konnte sich der bisherige Versicherer, die Feuersozietät Berlin Brandenburg, durchsetzen.
Im Rahmen des neu verhandelten Vertrages sind folgende Umfänge vereinbart worden:
1. Sporthaftpflichtversicherung
Gegenstand:
Versichert sind Schäden, die durch schuldhafte Handlung während satzungsgemäßer Tätigkeiten Dritten zugefügt werden.
Versicherte Personen sind die Vereinsmitglieder, die Vorstandsmitglieder, aber auch Mitarbeiter und Helfer der Vereine, Kreis - und Stadtsportbünde sowie der Landessportverbände. Personen, die Betreuungsfunktionen im Bereich des Kinder- und Jugendsports sowie des Behindertensports übernehmen, sind auch als Nichtmitglieder in den Versicherungsumfang einbezogen.
Die Deckungssummen betragen:
2.500.000,00 € | für Personenschäden |
1.000.000,00 € | für Sachschäden |
100.000,00 € | für Vermögensschäden |
Wichtig erscheint der Hinweis, dass im Deckungsumfang u.a. auch der Schlüsselverlust durch vereinsbeauftragte Personen für die Benutzung nichtvereinseigener Sportstätten (Schulsporthalle ) zur Verfügung gestellter Schlüssel bis zu einer Höhe von 2.500,00 € je Schadensfall versichert sind. Dabei gilt ein Selbstbehalt von 50 € je Schadensfall
Entsprechend der bisherigen Vertragsumfänge gilt auch hier, dass anderweitig bestehender Versicherungsschutz (private Haftpflichtversicherung) diesem Vertrag vorausgeht.
2. Unfallversicherung
Analog der Haftpflichtversicherung sind auch hier alle Vereinsmitglieder während satzungsgemäßer Tätigkeiten einschließlich der direkten Wege gegen die Folgen eines Unfalles abgesichert.
In den Versicherungsschutz eingebunden sind auch Nichtmitglieder, wenn sie an Breitensportveranstaltungen oder am Schnuppertraining (max. 4 Wochen) teilnehmen. Der Versicherungsschutz besteht aber hier nur auf der Sportstätte.
Ausnahme: Nichtmitglieder als Begleiter und Betreuer von Kinder- und Jugendmannschaften sowie Behindertensportgruppen sind versichert wie Vereinsmitglieder, das Wegerisiko ist mitversichert!
Die Versicherungssummen betragen:
Invalidität: | 35.000,00 € | (Mehr als 20 % Invalidität) |
Unfalltod: | 5.000,00 € | |
Zahnschäden: | max. 250,00 € | je vom Unfall betroffenen Zahn (Versichertenanteil) |
Brillenschäden: | 50,00 € | je Schadensfall |
Beträgt der Invaliditätsgrad mehr als 75 %, verdoppelt sich die Invaliditätsleistung.
Anmerkung:
Objektiv betrachtet kann der Landessportbund für seine Mitglieder keine bedarfsgerechte Absicherung im Falle eines Sportunfalls sichern. Daher ist es wesentlich, dass jeder Sportler über diesen Versicherungsumfang hinaus eine eigene, dem persönlichen Bedarf angepasste private Unfallversicherung abschließen sollte.
Die Unfallversicherung des Landessportbundes ist eine Gruppenunfallversicherung. Sie ist nicht mit einer gesetzlichen Unfallversicherung gleichzusetzen.
Sportunfälle gelten als Freizeitunfälle. Dies hat zur Folge, dass Heilbehandlungskosten, Zuzahlungen bei Heil- und Hilfsmitteln, Praxisgebühren sowie Versichertenanteile bei stationärer Behandlung über diesen Vertrag nicht eingeschlossen werden können. Heilbehandlungskosten werden über die jeweiligen Krankenversicherungen übernommen.
3. Handeln im Schadensfall
Unfälle und Haftpflichtschäden sind formgebunden mit den aktuellen Schadensanzeigen über das Versicherungsbüro im LSB Brandenburg zu melden.
Die Schadensanzeigen sind unter www.lsb-brandenburg.de
bzw. www.paetausports.de zum Download hinterlegt.