Startpistole
in der Leichtathletik
DLV BUNDESAUSSCHUSS WETTKAMPFORGANISATION
- KAMPFRICHTERWESEN - (1.4.2003)
Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)
Auswirkung auf die Abgabe von Startschüssen bei Leichtathletik-Veranstaltungen
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates am 11.10.2002 ein neues Waffengesetz erlassen, das am 1.4.2003 in Kraft tritt.
Wie bereits in der Presse zu lesen war, wurde das Gesetz im Hinblick auf den Erwerb, Besitz und. das Führen verschärft.
Vorab sei jedoch erwähnt, dass es für den Kampfrichter bei der bisherigen gesetzlichen Regelung bleibt.
Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Umgang mit Waffen oder Munition bedarf der Erlaubnis.
Einer Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen einer Waffe bedarf nicht, wer
bei Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
Eine Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten ist ohne Schießerlaubnis nur zulässig
Wer eine Waffe führt, muss seinen Personalausweis oder Pass mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.
Aufgestellt:
Horst Schwab, Kampfrichter im BLV - Kreis Nürnberg - Fürth - Schwabach
Tel.: 0911-864832
Nürnberg, 17.12.2002
Ergänzungen:
Die Abgabe von Startzeichen mit einer Schreckschuss- oder Signalwaffe durch einen Kampfrichter erfolgt immer im Auftrag des Ausrichters einer Sportveranstaltung. Er hat die ggf. notwendige Genehmigung bei der zuständigen Behörde einzuholen. Dies gilt insb. bei Veranstaltungen außerhalb des Stadions oder der Halle.
Schreckschuss- und Signalwaffen unterliegen dem Waffengesetz, sind aber waffenscheinfrei, wenn sie ein "PTB" mit Kennnummer im Kreis als Einprägung zeigen.
Zum Transport und Umgang mit Waffen
Klaus Schneider
Leiter DLV-Kampfrichterwesen