Übungsleiter und Betreuer aufgepasst:
Neues Jugendschutzgesetz in Kraft
Kinder und Jugendliche bedürfen besonderen Schutzes, weil ihre Persönlichkeit sich noch in der Entwicklungsphase befindet. Deshalb ist der Jugendschutz gesetzlich normiert. Einerseits sollen Normen die Öffentlichkeit zur Einhaltung des Jugendschutzes anhalten, andererseits verhängt der Staat Sanktionen (Straf- und Bußgelder) gegen Gewerbetreibende, Veranstalter, Reiseveranstalter usw., die ihre wirtschaftlichen Interessen über die schutzwürdigen Rechte Minderjähriger stellen. |
Gegenstand der Regelung |
unter |
unter |
unter |
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§ 4 |
Aufenthalt in Gaststätten |
nein |
nein |
bis |
Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben |
nein |
nein |
nein |
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§ 5 |
Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, u. a. Disco (Ausnahmegenehmigung durch zuständige Behörde möglich) |
nein |
nein |
bis |
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe / bei künstlerischer Betätigung / |
bis |
bis |
bis |
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§ 6 |
Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen / |
nein |
nein |
nein |
§ 7 |
Anwesenheit bei jugendgefährdenden Veranstaltungen und in Betrieben (Die zuständige Behörde kann durch Alters- und Zeitbegrenzungen sowie andere Auflagen das Verbot einschränken) |
nein |
nein |
nein |
§ 8 |
Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten |
nein |
nein |
nein |
§ 9 |
Abgabe / Verzehr (Gestattung) von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln |
nein |
nein |
nein |
Abgabe / Verzehr (Gestattung) anderer alkoholischer Getränke; z. B. Wein; Bier (Ausnahme: Erlaubt bei 14- und 15-jährigen in Begleitung der Eltern) |
nein |
nein |
ja |
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§ 10 |
Abgabe und Konsum von Tabakwaren |
nein |
nein |
ja |
§ 11 |
Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen nur bei Freigabe des Films und des Vorspanns (ohne Altersbeschr. / ab 6 / 12 / 16 Jahre) (Kinder unter 6 Jahre nur mit einer erziehungsbeauftragten Person. Die Anwesenheit ist grundsätzlich an die Altersfreigabe gebunden! Ausnahme: Bei Filmen ab 12 Jahre ist Anwesenheit ab 6 Jahre in Begleitung der Eltern gestattet) |
bis |
bis |
bis |
§ 12 |
Abgabe von Bildträgern mit Filmen oder Spielen nur entsprechend der Freigabekennzeichen: |
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§ 13 |
Spielen an elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit nur entsprechend den Freigabekennzeichen: |
Legende: | |
Rot: | nicht erlaubt |
Gelb: | erlaubt |
| Zeitliche Beschränkungen (werden durch die Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person aufgehoben. Erziehungsbeauftragte Person kann jede Person über 18 Jahre sein, die eine Vereinbarung mit den Eltern zur zeitweisen Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben hat.) |