Erklärung des Landessportbundes Brandenburg zum Kinder- und Jugendschutz
Der Landessportbund Brandenburg mit seiner Brandenburgischen Sportjugend übernimmt Verantwortung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Die Organisationen sind sich dabei ihrer hohen Verantwortung bewusst: Sorge zu tragen für den Kinder- und Jugendschutz.
Wir orientieren uns an den gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz durch den Einsatz geeigneter Personen in der Kinder- und Jugendbetreuung.
Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses gilt für alle sensiblen Bereiche als obligatorisch. Dies betrifft die Stützpunkttrainer und Honorartrainer im Nachwuchsleistungssport, sowie alle Betreuer von Jugend- und Sportreisen, Ferienfreizeiten, Bildungsmaßnahmen und Projekten mit Kindern und Jugendlichen.
Der vertrauens- und würdevolle Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist geprägt von Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.
Der Landessportbund bestimmt eine Vertrauensperson als Ansprechpartner für Anfragen aller Art – sowohl für die Kinder und Jugendlichen, als auch für Vereine und Betreuer - und vermittelt auf Wunsch an fachliche Beratungsstellen.
Um die Vereine bei der Prävention zu unterstützen, werden der Landessportbund Brandenburg, die Brandenburgische Sportjugend und die Europäische Sportakademie zusätzlich zur ÜL-Ausbildung und Juleica weitere Fortbildungsmodule anbieten.
Der Landessportbund Brandenburg empfiehlt allen Mitgliedsvereinen und Verbänden zur Umsetzung eines effektiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen, zur Minderung eigener Risiken und Imageschäden und als Qualitätsmerkmal:
Für alle haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter, die in ihrer Tätigkeit Kontakt zu Minderjährigen haben, empfehlen wir, sich ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Ferner sollten die Führungszeugnisse regelmäßig aktualisieret werden.
Für ehrenamtlich Tätige, die im Bereich der Betreuung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt sind, ist die Ausstellung des Führungszeugnisses kostenfrei, wenn eine Bescheinigung des Sportvereins oder Verbandes über die ehrenamtliche Tätigkeit und die Anforderung des Führungszeugnisses auf Grundlage des § 72 a SGB VIII beigefügt wird.
Informationen:
Gesetzentwurf Erweitertes Führungszeugnis und
Auszug aus der Begründung des Gesetzentwurfs
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