Vereinsservice - Ratgeber

 Vereinsfahrten: Das ist zu beachten!

Liebe Sportsfreunde,

kurz vor Beginn der Reisesaison 2003 und im Zeichen der tragischen Ereignisse von Ungarn und Frankreich möchten wir die Gelegenheit nutzen, nochmals mit Nachdruck auf die Änderungen im Personenbeförderungsgesetz (kurz: PBefG) hinzuweisen. Nach Auskunft des Landesamtes für Bauen, Verkehr und Straßenwesen müssen folgende Grundsätze bei der Beurteilung von vereinseigener Personenbeförderung beachtet werden.

Vereine und anerkannte Träger müssen bei der Durchführung von Gelegenheitsverkehren nicht im Besitz der Genehmigung nach dem PersonenBeförderungsGesetz sein, wenn der angemietete Busunternehmer im Besitz dieser Genehmigung ist (PBefG § 2 (5a). Aber dieser Busunternehmer, der für eine Maßnahme unter Vertrag genommen wird, muss bereits mit der Ausschreibung des Vereins namentlich benannt sein. Das bedeutet in der Praxis, dass die Verträge mit den Busunternehmen schon mit der Ausschreibung, also weit vor Beginn der Maßnahme, geschlossen werden müssen (verbunden mit allen Risiken des Vertragsrechts).

In diese Befreiung sind die Regelungen für den Einsatz von PKW (Kleinbussen bis maximal 9 Sitzplätze incl. Fahrer) mit eingeschlossen. Aber hier muss klar getrennt werden, zu welchem Zweck die PKW eingesetzt werden. Für die Beförderung von Vereinsmitgliedern (sogenannter geschlossener Personenkreis) zu Wettkämpfen oder Wettkampfsystemen, ohne dass das Vereinsmitglied etwas bezahlt, kann davon ausgegangen werden, dass keine Genehmigung nach dem PBefG notwendig ist. Bei allen anderen Konstruktionen der Personenbeförderung, bei denen entweder eine Geschäftsmäßigkeit - also jede auf Dauer gerichtete, in Wiederholungsabsicht vorgenommene Beförderung (bereits durchgeführt oder auch nur geplant) - unterstellt werden kann, oder aber ein Entgelt für die Beförderung genommen wird (sofern dieses bei Personenkraftwagen die anteiligen Betriebskosten der Fahrt übersteigt), gelten die Gesetzmäßigkeiten nach dem PBefG und nach § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Personenbeförderungsschein).


H. Döring
Jugendferienwerk des LSB Brandenburg e.V.