Strukturen - Organe

 Die Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt jährlich zwischen den Landessporttagen zusammen und muss schriftlich vom Präsidium einberufen werden.
Sie ist mit beliebiger Anzahl anwesender Mitglieder beschlussfähig z.B. wenn der Haushaltsplan vorliegt und über ihn abgestimmt werden muss. Weiterhin gehört es auch zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung über den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahr zu entscheiden.

Aufgaben der Mitgliederversammlung

  • haushaltsmäßige Entlastung des Präsidiums
  • Entgegennahme der Berichte des Präsidiums und der Kommissionen
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern
  • Beschlussfassung gemäß der Satzung
  • Beschlussfassung über Anträge

Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus: 

  • den gewählten Vertretern/Vertreterinnen der Mitglieder
  • den Mitgliedern des Präsidiums mit je einer Stimme
  • den Mitglieder der Beschwerdekommission (ohne Stimmrecht)
  • den Kassenprüfern/-prüferinnen (ohne Stimmrecht)
  • dem Hauptgeschäftsführer/-führerin (ohne Stimmrecht)

Im Gegensatz zum Landessporttag kann bei der Mitgliederversammlung eine Stimmenbündelung erfolgen, wobei jeder Stimmberechtigte höchstens fünf Stimmen auf sich nehmen kann. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. 
Stimmberechtigt und wählbar sind ebenfalls alle Personen ab dem vollendeten 
18. Lebensjahr.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann auf Beschluss des Präsidiums oder auf Antrag von mind. einem Drittel der Mitglieder einberufen werden.