Wichtig!
Hinweis zur Vereinsförderung ab 2009 (03.07.2009)
Der LSB Brandenburg e. V. hat am 15./16.06. an die antragstellenden Sportvereine den Vertrag über die Weitergabe von Fördermitteln für die Vereinsförderung 2009 verschickt.
Eine Vielzahl von Sportvereinen hat den zugestellten Vertrag mit Unterschrift, aber ohne Verwendungsnachweis an den LSB zurück gesandt. Das bedeutet, der LSB Brandenburg e. V. kann die Auszahlung der Fördermittel an den Sportverein nicht vornehmen, da seit 01.01.2009 für die Förderrichtlinie 1 „Vereinsförderung“ ein neuer Verfahrensweg gilt. Die Fördermittel „Vereinsförderung“ werden nunmehr erst nach Abrechnung ausgereicht.
Bitte beachten Sie diesen neuen Verfahrensweg!
Im Sinne einer schnellen Bearbeitung und im Interesse des Vereins ist folgender Weg unbedingt einzuhalten:
Gleichzeitige Rücksendung eines unterschriebenen Vertrags-Exemplars „Über die Weitergabe von Fördermitteln“ und des ausgefüllten Verwendungsnachweises (Formblatt „Tabellarischer Sachbericht/Nachweis Vereinsförderung“), ggf. zusammen mit den entsprechenden Originalbelegen, an den LSB Brandenburg bis spätestens 31.10. des Jahres.
Wir bitten alle Vereine, sich mit der Förderrichtlinie 1 in ihrer jetzt gültigen Form vertraut zu machen und entsprechend zu handeln.