Auch in diesem Jahr bitten wir wieder darum, dass Sie als unser Mitgliedsverein eine
Mitgliederstatistik anfertigen und uns diese bis zum 06.01.2007 (Posteingang) zusenden.
Der Bestandserhebungsbogen (kurz: Bebo) wurde Ende Oktober wieder an alle
Mitgliedsvereine des LSB versandt. Bitte füllen Sie den Bebo aus und schicken Sie ein Exemplar an den LSB, eins an den zuständigen KSB/SSB und das dritte Exemplar ist für Ihre Vereinsunterlagen.
Sollten Sie keinen Bebo bis spätestens 01.12.2006 erhalten haben, setzen Sie sich umgehend mit unserer Vereinsverwaltung in Verbindung.
Vereinsverwaltung | Tel.: 0331-97198-30 oder -44 |
Wenn Sie nicht mehr jedes Jahr alles handschriftlich ausfüllen möchten, dann haben Sie in diesem Jahr erstmals die Möglichkeit, den Bebo von unserer Internetseite herunterzuladen, an Ihrem PC auszufüllen, zu speichern und ausgedruckt, unterschrieben an den LSB zu schicken.
Der Bebo präsentiert sich mit einigen Veränderungen, inhaltlich aber in demselben Umfang wie jedes Jahr.
Wenn Sie die Möglichkeit des Downloads (Exceltabelle) nutzen, beachten Sie bitte, dass wir einige Befugnisbeschränkungen eingebaut haben, so dass es Ihnen nur möglich ist, die für Sie relevanten Felder auszufüllen. Alle anderen sind mit einem Zellschutz versehen und können nicht von Ihnen bearbeitet werden.
Um Ihnen das Ausfüllen zu erleichtern, steht ein Hinweisblatt/ Ausfüllhilfe (ebenfalls zum Download) zur Verfügung. Bitte nutzen Sie es. Sollten dennoch Fragen oder Probleme beim Bearbeiten auftauchen, dann rufen Sie uns an oder setzen sich per e-Mail mit uns in Verbindung. (Tel. und e-Mail siehe oben)
Bestandserhebungsbogen/Mitgliederstatistik
40
KB
Ergänzungsblatt „Mitglieder in den Sportarten bzw. Abteilungen“
20 KB
Hinweisblatt/ Ausfüllhilfe
40
KB
Vorstandsliste (Antrag
VBG)
24 KB
Warum ist es unbedingt notwendig, den Bebo termingerecht an den LSB zu senden?
Der Bebo ist:
Vereine, deren Bebos nicht termingerecht bis zum 06.01. an den LSB übergeben worden sind, erhalten bis zum Zeitpunkt der Abgabe keine Fördermittel. Es besteht kein
Versicherungsschutz.
Vereine, die bis 31.01. des laufenden Geschäftsjahres (Posteingang) ihren Bebo nicht eingereicht haben, verlieren ihren Anspruch auf Fördermittel für das gesamte laufende Geschäftsjahr.
(Auszug aus „Ordnung über die Mitgliedschaft im LSB“; Punkt 2.2.1)