Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) zum Sportwetten-Monopol bestätigte heute im wesentlichen das staatliche Wettmonopol. Gefragt ist nun der Gesetzgeber dem strenge Auflagen erteilt wurden. Bis zum 31. Dezember 2007 müssen die Länder ihre Gesetze so gestalten, dass die Wettsucht bekämpft und die Wettleidenschaft begrenzt werden.
"Mit diesem Urteil besteht die Chance, das staatliche Wettmonopol zu erhalten. Da die Sportförderung in Brandenburg ausschließlich auf der Zuweisung von Lotto-Konzessionsabgaben basiert, wäre der Status Quo für uns das Beste", erklärte Andreas Gerlach, Hauptgeschäftsführer des Landessportbundes Brandenburg.
Der Landessportbund Brandenburg erkennt die Notwendigkeit der Umsetzung der Gemeinwohlziele, wie Schutz der Spieler vor betrügerischen Machenschaften, Verhinderung irreführender Werbung und Jugendschutz an. "In den letzten Jahren hat sich eine gute Zusammenarbeit mit der Land Brandenburg Lotto GmbH entwickelt, so dass wir uns durchaus vorstellen können mit gemeinsamen Aktionen zur Suchtbekämpfung diese Zielsetzung zu unterstützen", so Gerlach.
In den nächsten Wochen wird der Landesportbund Brandenburg, gemeinsam mit den Verbänden der anderen Bundesländer und dem Deutschen Sportbund den Kontakt zu den Gesetzgebern suchen, um an einem Vorschlag zur Ausgestaltung von Präventivmaßnahmen mitzuwirken.