Aktuell

Das Präsidium des Landessportverbandes Brandenburg (LSB) hat in seiner März-Sitzung beschlossen, die Forderung der Bundesländer nach einem Werbeverbot für private Wettanbieter nachhaltig zu unterstützen.

Das LSB-Präsidium schließt sich der Auffassung an, dass die Länder die ordnungsrechtliche Aufgabe haben, die natürlichen Spielbedürfnisse der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, insbesondere einem Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele entgegenzutreten, übermäßige Spielanreize zu verhindern, eine Ausnutzung des Spielbetriebs zu privaten oder gewerblichen Gewinnzwecken auszuschließen. Des Weiteren haben die Länder sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß und nachvollziehbar durchgeführt werden, und dass die Erträge zur Förderung des Sports, der Kultur und sozialer Zwecke verwendet werden.

Im Gegensatz zu den privaten Wettanbietern leisten die Staatlichen Lotterien einen gewichtigen finanziellen Beitrag für das Gemeinwohl.

Im Sportfördergesetz des Landes Brandenburg wird sicher gestellt, dass ein erheblicher Teil der Spieleinsätze zur Förderung des Sports zum Einsatz kommt.

Eine Öffnung des Glücksspielmarktes hätte eine Wettbewerbsverzerrung zur Folge. Die staatlichen Lotterien sind verpflichtet, eine Konzessionsabgabe zu entrichten und zahlen Lotteriesteuer. Beides sind wichtige Einnahmen für die Länder. Dies trifft auf die privaten Anbieter nicht zu, so dass diese 90 % der Einsätze in die Gewinnausschüttung bringen können und so im Angebot attraktiver sind.

Gleichzeitig verwahrt sich das Präsidium des LSB Brandenburg gegen die Äußerungen von einzelnen Politikern, den Sport nicht mehr aus Lottoerträgen finanzieren zu wollen.
Die Sportorganisation und die Lotto GmbH im Land Brandenburg sind zwei starke Partner, die zu gegenseitigem Nutzen arbeiten.